Betreff
Bericht über die im 1. Halbjahr 2021 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
HÖHND/BV/049/2021
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Höhndorf ist der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 500,00 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.

 

Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden Haushaltsjahr 2021 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, in Höhe von 205,57 € entstanden.

 

Darüber hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 500,00 € übersteigen und nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, in Höhe von 7.351,96 € entstanden. Auch hier ist eine entsprechende Aufstellung beigefügt.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2021 entstandenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 205,57 € zur Kenntnis.

 

Den geleisteten erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 7.351,96 € wird die Zustimmung erteilt.