Sachverhalt:
Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Fiefbergen
ist die Bürgermeisterin verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens
halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und
außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über-
und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung die Bürgermeisterin ihre
Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 2.000 € festgelegt.
In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden
Haushaltsjahr 2021 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unerhebliche
über- und außerplanmäßige Ausgaben, die nicht durch einen Deckungskreis gedeckt
sind, in Höhe von 1.556,49 € entstanden.
Darüber hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 2.000 €
übersteigen und nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, in Höhe von
3.900,00 € entstanden. Auch hier ist eine entsprechende Aufstellung beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt die im 1.
Halbjahr 2021 entstandenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von 1.556,49 € zur Kenntnis.
Den geleisteten erheblichen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 3.900,00 € wird die Zustimmung erteilt.