Betreff
Bericht über die im 1. Halbjahr 2021 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
FAHRE/IV/053/2021
Aktenzeichen
II
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Fahren ist der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 500 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.

 

Bis zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage sind im laufenden Haushaltsjahr 2021 keine unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben entstanden.

 

Ebenfalls sind keine erheblichen über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 500 € übersteigen, entstanden.

 

Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.