Sachverhalt:
Gemäß § 82 GO
i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Brodersdorf ist der Bürgermeister
verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die
geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu
berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann,
wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die
Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Wie der beigefügten
Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden Haushaltsjahr 2021 bis zum
Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unerhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben, die nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, in Höhe von 638,22 €
entstanden.
Darüber hinaus sind
erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der
Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 € übersteigen und nicht
durch einen Deckungskreis gedeckt sind, in Höhe von 1.892,00 € entstanden. Auch
hier ist eine entsprechende Aufstellung beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt die im 1.
Halbjahr 2021 entstandenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von 638,22 € zur Kenntnis.
Den geleisteten erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 1.892,00 € wird die Zustimmung erteilt.