Sachverhalt:
Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Bendfeld ist
der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich
über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu
berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann,
wurde in der Haushaltssatzung mit 500,00 € festgelegt. In diesen Fällen gilt
die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden
Haushaltsjahr 2021 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage keine unerheblichen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die nicht durch einen Deckungskreis
gedeckt sind, entstanden.
Darüber hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 500,00
€ übersteigen und nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, in Höhe von 6.260,52
€ entstanden. Auch hier ist eine entsprechende Aufstellung beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt zur
Kenntnis, dass im 1. Halbjahr 2021 keine unerheblichen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben entstanden sind.
Den geleisteten erheblichen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 6.260,52 € wird die Zustimmung erteilt.