Betreff
Bericht über die im 1. Halbjahr 2021 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
BENDF/BV/046/2021
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Bendfeld ist der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 500,00 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.

                      

Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden Haushaltsjahr 2021 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage keine unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, entstanden.

 

Darüber hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 500,00 € übersteigen und nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, in Höhe von 6.260,52 € entstanden. Auch hier ist eine entsprechende Aufstellung beigefügt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass im 1. Halbjahr 2021 keine unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben entstanden sind.

 

Den geleisteten erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 6.260,52 € wird die Zustimmung erteilt.