Betreff
4. Änderung der Satzung der Gemeinde Wendtorf über die Entschädigung der in der Gemeinde Wendtorf tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung)
Vorlage
WENDT/BV/105/2021
Aktenzeichen
013.02.20
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss der Gemeindevertretung Wendtorf vom 15.02.2017 über die 2. Änderungssatzung wurde in § 1 Abs. 2 geregelt, dass die Erste stellvertretende Bürgermeisterin oder der Erste stellvertretende Bürgermeister eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 1/3 des Höchstsatzes der Verordnung erhält.

Der § 1 Abs. 3 regelt die Aufwandsentschädigung der Zweiten stellvertretenden Bürgermeisterin oder des Zweiten stellvertretenden Bürgermeisters bei Verhinderung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters.

Die vorgenannten Regelungen des § 1 Abs. 2 und 3 sind mit dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.02.2017 befristet bis zum 31.12.2021 und sollen aufgrund der weiterhin bestehenden Aufgabenverteilung bis zum 31.05.2023 bestehen bleiben.

Die Satzungsänderung laut Entwurf enthält die vorgenannten Regelungen verlängert bis zum 31.05.2023, sowie die nachfolgend allgemein lautende Regelung ab 01.06.2023.


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Satzung zur 4. Änderung der Satzung der Gemeinde Wendtorf über die Entschädigung der in der Gemeinde Wendtorf tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung)

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur 4. Änderung der Satzung der Gemeinde Wendtorf über die Entschädigung der in der Gemeinde Wendtorf tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung).