Betreff
Gebührenkalkulation Schmutzwasser für den Kalkulationszeitraum 2022 - 2024
Vorlage
FAHRE/BV/049/2021
Aktenzeichen
II.700.01.05
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Fahren betreibt die Schmutzwasserbeseitigung als kostenrechnende Einrichtung im Sinne des § 11 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), wobei sich die Benutzungsgebühren nach § 6 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) berechnen. Hierbei ist zwingend das Kostendeckungsprinzip als Kostenüberschreitungsverbot und Kostendeckungsgebot zu beachten.

                                    

Derzeit wird eine Schmutzwassergebühr von 3,29 € je Kubikmeter Schmutzwasser für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 erhoben. Der Kalkulationszeitraum endet somit zum 31.12.2021.

 

Die beigefügte Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2022 – 31.12.2024, die unter Berücksichtigung der Jahresrechnungsergebnisse 2018 bis 2020 erstellt worden ist, zeigt, dass eine Gebührenanpassung ab 01.01.2022 nicht vorgenommen werden muss. Es wird nach wie vor eine kostendeckende Schmutzwassergebühr erhoben.

 

Zur Kalkulation selbst können folgende Anmerkungen getroffen werden:

 

Der Finanzausschuss hatte sich auf seiner Sitzung vom 22.11.2018 dafür ausgesprochen, von den bestehenden Rückstellungen für die Klärschlammentsorgung von seinerzeit 14.000,00 € einen Betrag von 7.000 € in drei gleichen Raten in den Jahren 2019 – 2021 auflösen zu wollen. Dieses ist auch geschehen. Die neue Gebührenkalkulation ab 2022 sieht entsprechend keine weiteren Auflösungen mehr vor.

 

Die bisherige Kalkulation sah eine kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals von 0,3 % vor, die sich an dem damaligen Guthabenzins orientierte. Derzeit lassen sich überhaupt keine Guthabenzinsen mehr realisieren. Entsprechend wurde die Verzinsung auf 0,00 % herabgesetzt.

 

Ab dem Haushaltsjahr sinken die Abschreibungsbeträge merklich. Die Gemeinde Fahren hatte sich seinerzeit an den Baukosten des Klärwerks in Schlesen beteiligt. Diese Baukostenzuschüsse werden Mitte 2022 abgeschrieben sein.

 

Aus der letzten Kalkulationsperiode bestehen noch Verlustvorträge aufgrund von erhöhten Unterhaltungskosten von insgesamt 11.408,24 €. Diese Verluste müssen im neuen Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden. Dieser Umstand ist mit gleichen jährlichen Raten von 3.802,75 € berücksichtigt.

 

Unterm Strich muss  eine Gebührenanpassung nicht vorgenommen werden.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt für den Kalkulationszeitraum 01.01.2022 – 31.12.2024 die beigefügte Gebührenkalkulation mit einer unveränderten Schmutzwassergebühr von 3,29 € je Kubikmeter Schmutzwasser.