Sachverhalt:
Die Gemeinde Fahren betreibt die Schmutzwasserbeseitigung als
kostenrechnende Einrichtung im Sinne des § 11 der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO), wobei sich die Benutzungsgebühren nach § 6 Kommunalabgabengesetz (
KAG ) berechnen. Hierbei ist zwingend das Kostendeckungsprinzip als
Kostenüberschreitungsverbot und Kostendeckungsgebot zu beachten.
Derzeit wird eine Schmutzwassergebühr von 3,29 € je Kubikmeter
Schmutzwasser für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 erhoben. Der
Kalkulationszeitraum endet somit zum 31.12.2021.
Die beigefügte Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum
01.01.2022 – 31.12.2024, die unter Berücksichtigung der
Jahresrechnungsergebnisse 2018 bis 2020 erstellt worden ist, zeigt, dass eine
Gebührenanpassung ab 01.01.2022 nicht vorgenommen werden muss. Es wird nach wie
vor eine kostendeckende Schmutzwassergebühr erhoben.
Zur Kalkulation selbst können folgende Anmerkungen getroffen werden:
Der Finanzausschuss hatte sich auf seiner Sitzung vom 22.11.2018 dafür
ausgesprochen, von den bestehenden Rückstellungen für die Klärschlammentsorgung
von seinerzeit 14.000,00 € einen Betrag von 7.000 € in drei gleichen Raten in
den Jahren 2019 – 2021 auflösen zu wollen. Dieses ist auch geschehen. Die neue
Gebührenkalkulation ab 2022 sieht entsprechend keine weiteren Auflösungen mehr
vor.
Die bisherige Kalkulation sah eine kalkulatorische Verzinsung des
Anlagekapitals von 0,3 % vor, die sich an dem damaligen Guthabenzins
orientierte. Derzeit lassen sich überhaupt keine Guthabenzinsen mehr
realisieren. Entsprechend wurde die Verzinsung auf 0,00 % herabgesetzt.
Ab dem Haushaltsjahr sinken die Abschreibungsbeträge merklich. Die
Gemeinde Fahren hatte sich seinerzeit an den Baukosten des Klärwerks in
Schlesen beteiligt. Diese Baukostenzuschüsse werden Mitte 2022 abgeschrieben
sein.
Aus der letzten Kalkulationsperiode bestehen noch Verlustvorträge
aufgrund von erhöhten Unterhaltungskosten von insgesamt 11.408,24 €. Diese
Verluste müssen im neuen Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden. Dieser
Umstand ist mit gleichen jährlichen Raten von 3.802,75 € berücksichtigt.
Unterm Strich muss eine
Gebührenanpassung nicht vorgenommen werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt für den Kalkulationszeitraum 01.01.2022
– 31.12.2024 die beigefügte Gebührenkalkulation mit einer unveränderten Schmutzwassergebühr
von 3,29 € je Kubikmeter Schmutzwasser.