Betreff
Weitere Empfehlung Brückensanierung
Vorlage
SCHÖN/BV/663/2021
Aktenzeichen
II.3.8
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In den Jahren 2020/2021 wurden die Brückenbauwerke der Gemeinde Schönberg durch das Ingenieurbüro KSK aus Eutin der notwendigen Hauptprüfung gem. DIN1076 unterzogen.

Der Bau- und Verkehrsausschuss wurde in der Sitzung vom 19.05.2021 über die Ergebnisse informiert (SCHÖN/IV/644/2021).

 

Nachtrag: Die Prüfung des Bauwerks 01: Brücke Damm wurde zwischenzeitlich fertiggestellt. Die Zustandsnote wurde gegenüber dem vorl. Prüfbericht von 2,2 auf 2,9 herabgesetzt.

An der Unterseite sind durchgängig Betonabplatzungen und fehlende Mauerwerksfugen vorhanden. An Stahlbauteilen ist massive Korrosion vorhanden.

Die Schäden haben Einfluss auf Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit des Bauwerks. Das Bauwerk wurde bereits Anfang 2020 für den Schwerlastverkehr gesperrt.

Maßnahmenempfehlung:

- Rückbau und Ersatz durch Verrohrung, mittelfristig, geschätzte Kosten: 175.000€

 

 

Der Zustand der Bauwerke wurde mit 2,0 – 3,2 bewertet.

 

Empfehlung zum weiteren Vorgehen:

1. Bauwerk 05: Geh- und Radwegbrücke über die Fernau II

Die Vollständige Sanierung des Bauwerks ist bereits für 2021/2022 vorgesehen. Nach Freigabe des HH des Tourist-Service durch die Kommunalaufsicht soll der Auftrag zur Planung an das Büro KSK vergeben werden. Die Ausführung der Arbeiten kann nach Ende der Saison 2021 beginnen.

 

2. Bauwerk 02: Brücke Gehrtshorst

Vergabe der Planung der Sanierung an ein fachkundiges Ingenieurbüro. Im Zuge dieser Planung kann die Wirtschaftlichkeit der Einzelmaßnahmen (Sanierung Kappen und Geländer) gegenüber einer Erneuerung der Bauteile geprüft werden.

 

3. Bauwerk 01: Brücke Damm

Planung eines Ersatzneubaus aufgrund der bereits vorhandenen Tragfähigkeitsverluste einschließlich Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durch ein fachkundiges Ingenieurbüro.

 

4. Bauwerk 07: Brücke Palstek

Austausch der Schadhaften Belagsbohlen sowie Reinigung der Bauteile. Prüfung ob dies durch den Bauhof der Gemeinde ausgeführt werden kann. Beobachtung der weiteren Schadensentwicklung im Zuge der regelmäßigen Prüfungen gem. DIN 1076.

 

5. Bauwerk 03: Brücke Schneeklothweg

Austausch der gebrochenen Füllstäbe des Geländers. Instandsetzung der Zuwegung sowie der Böschung. Prüfung ob dies durch den Bauhof der Gemeinde durchgeführt werden kann.

Beobachtung der weiteren Schadensentwicklung im Zuge der regelmäßigen Prüfungen gem. DIN 1076.

 

6. Bauwerk 04: Geh- und Radweg über die Fernau I (Bogenbrücke)

    Bauwerk 06: Brücke Verwellengrund

Zurzeit besteht kein akuter Handlungsbedarf. Beobachtung der weiteren Schadensentwicklung im Zuge der regelmäßigen Prüfungen gem. DIN 1076.

 

Grundsätzlich sollte eine regelmäßige Besichtigung der Bauwerke, abhängig vom Zustand, jedoch min. 1 x jährlich, stattfinden. Dies dient dazu offensichtliche Gefahren/Schäden rechtzeitig zu erkennen und die Verkehrssicherheit aufrecht zu erhalten.


Beschlussvorschlag:

 

Es wird empfohlen die Planung für die Bauwerke 01, 02 und 05 an Fachplaner zu vergeben. Entsprechende Angebote für die Bauwerke 01 und 02 müssen eingeholt werden.

Ob und welche Arbeiten an den übrigen Bauwerken durch den Bauhof durchgeführt werden können, wird geprüft. Für alle Arbeiten die von Baufirmen durchgeführt werden müssen, werden entsprechende Angebote eingeholt.