Sachverhalt:
Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 der Gemeinde Prasdorf
mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei
Einnahmen in Höhe von 776.400 €
und Ausgaben in Höhe von 809.300 € aus. Ein Haushaltsausgleich des
Verwaltungshaushaltes konnte nicht mehr herbeigeführt werden. Mit der
Nachtragshaushaltssatzung wird ein Sollfehlbetrag in Höhe von 32.900 €
ausgewiesen.
Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung
von je 1.387.900 EUR veranschlagt worden.
Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.322.000 EUR
aus. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt unverändert geblieben.
Entsprechend verändert sich die geplante Kreditaufnahme nicht. Dadurch bedarf
die geplante Kreditaufnahme nach wie vor nicht der Genehmigung durch die
Kommunalaufsichtsbehörde.
Aufgrund des defizitären Haushaltes werden die Hebesätze auf das vom
Land Schleswig-Holstein geforderte Mindestniveau angehoben. Dieses ist
zwingende Voraussetzung, um im nächsten Jahr sog. Fehlbedarfszuweisungen zum
Ausgleich des Haushaltsdefizites beantragen zu können.
Weitere Erläuterungen zum vorliegenden Nachtragshaushaltsentwurf 2021
ergeben sich aus dem sehr umfangreich dargestellten Vorbericht. Um
Wiederholungen zu vermeiden wird an dieser Stelle auf diesen Vorbericht
verwiesen.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 mit dem 1.
Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß
Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung beschließt die 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2021 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und den
Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.