Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2021
Vorlage
PRASD/BV/048/2021
Aktenzeichen
II.910.02.14
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 der Gemeinde Prasdorf mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen in Höhe von 776.400 € und Ausgaben in Höhe von 809.300 € aus. Ein Haushaltsausgleich des Verwaltungshaushaltes konnte nicht mehr herbeigeführt werden. Mit der Nachtragshaushaltssatzung wird ein Sollfehlbetrag in Höhe von 32.900 € ausgewiesen.

Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 1.387.900 EUR veranschlagt worden.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.322.000 EUR aus. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt unverändert geblieben. Entsprechend verändert sich die geplante Kreditaufnahme nicht. Dadurch bedarf die geplante Kreditaufnahme nach wie vor nicht der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde.

 

Aufgrund des defizitären Haushaltes werden die Hebesätze auf das vom Land Schleswig-Holstein geforderte Mindestniveau angehoben. Dieses ist zwingende Voraussetzung, um im nächsten Jahr sog. Fehlbedarfszuweisungen zum Ausgleich des Haushaltsdefizites beantragen zu können.

 

Weitere Erläuterungen zum vorliegenden Nachtragshaushaltsentwurf 2021 ergeben sich aus dem sehr umfangreich dargestellten Vorbericht. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an dieser Stelle auf diesen Vorbericht verwiesen.

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.