Betreff
Satzung zur 1. Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat der Gemeinde Schönberg vom 02.05.2018
Vorlage
SCHÖN/BV/655/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Am 02.07.2021 endet die aktuelle Wahlperiode des Seniorenbeirates. Die Neuwahl wäre daher im Juni durchzuführen. Das Wahlverfahren ist laut Satzung so geregelt, dass die Mitglieder des Seniorenbeirates in einer örtlichen Versammlung gewählt werden, zu der die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger (alle Bürger*innen ab 60 Jahre), durch die Gemeinde eingeladen werden.

 

Eine solche Veranstaltung wäre unter Pandemiegesichtspunkten zu beurteilen. Auch wenn eine Wahlversammlung nach der Corona Verordnung nicht gänzlich ausgeschlossen wäre, so erscheint eine Durchführung doch angesichts der aktuellen Lage nicht ratsam. Aufgrund der einzuhaltenden Abstands- und Hygieneregeln würde es schwer, eine geeignete Räumlichkeit zu finden und es kämen dann viele vulnerable Personen zusammen, obwohl die Durchimpfung dieses Personenkreises noch nicht abgeschlossen ist.

 

In einem Gespräch zwischen den Beiratsmitgliedern und dem Bürgermeister wurde daher die Idee entwickelt, die aktuelle Wahlzeit des Beirates um 1 Jahr zu verlängern, um dann im nächsten Jahr eine Neuwahl unbelastet durchführen zu können. Die Beiratsmitglieder haben sich bereit erklärt, ihr Mandat für ein weiteres Jahr auszuüben und auch der Sozialausschuss hat sich mit dem vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden erklärt.

 

Für die angestrebte Verlängerung der Wahlzeit ist eine Satzungsänderung erforderlich, die in der Anlage beigefügt ist. 


Anlagenverzeichnis:

 

Satzungsentwurf


Beschlussvorschlag:    Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die aktuelle Wahlzeit des Seniorenbeirats pandemiebedingt um 1 Jahr zu verlängern und hierfür die anliegende Satzung zur 1. Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat der Gemeinde Schönberg vom 02.05.2018 zu beschließen.