Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Schönberg/Holstein für das Jahr 2021
Vorlage
SCHÖN/BV/654/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 der Gemeinde Schönberg mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Nach der 1. Nachtragshaushaltssatzung erhöhen sich die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes um jeweils 46.300,00 € von bisher 15.227.100,00 € auf nunmehr 15.273.400 €. Das Volumen des Vermögenshaushaltes erhöht sich in den Einnahmen und Ausgaben um 1.049.700,00 € von bisher 7.869.200,00 € auf 8.918.900,00 €, zugleich steigt der Gesamtbetrag der Kredite auf 5.746.300,00 €. 

 

Zusammen mit der kompletten Auflösung der Finanzausgleichsrücklage, die aufgrund der Jahresrechnung 2020 um 50.700,00 € erhöht werden konnte und der Erhöhung der Hebesätze für die Realsteuern liegt diesem Etat-Entwurf ein in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor. 

 

Die Höhe der Hebesätze für die Realsteuern werden in der  1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 der Gemeinde Schönberg wie folgt ausgewiesen: 380 % für die Grundsteuer A, 425 % für die Grundsteuer B sowie 380 % für die Gewerbesteuer.

 

Die Gründe, die das Aufstellen eines Nachtragshaushaltes erfordern, sind im Vorbericht des Nachtrages tabellarisch erläutert. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird an dieser Stelle auf den Vorbericht verwiesen. Es wurden die Haushaltsstellen aufgelistet, für die sich für das Jahr 2021 eine Deckungslücke abzeichnet, diese Deckungslücke ist nur durch die Erhöhung der Realsteuersätze aufzufangen.   

 


Beschlussvorschlag:

 

für den Haupt- und Finanzausschuss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen gemäß Entwurf zu beschließen.

 

 

 

für die Gemeindevertretung:

Die Gemeindevertretung beschließt die Nachtragshaushaltssatzung 2021 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen gemäß Entwurf.