Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das
Jahr 2020 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2020 schließt in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
14.567.252,49 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
14.567.252,49 € |
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Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
11.550.600,00 € |
11.411.461,86 € |
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Soll-Ausgaben: |
11.550.600,00 € |
11.411.461,86 € |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
3.710.700,00 € |
3.155.790,63 € |
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Soll-Ausgaben: |
3.710.700,00 € |
3.155.790,63 € |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2020 ergibt die
Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung
in Höhe von insgesamt 448.061,86 EUR,
die sich wie folgt errechnet:
Der Rücklagenstand stellt sich zum 31.12.2020 wie folgt dar:
Finanzausgleichsrücklage |
229.072,19 € |
Der Schuldenstand der Gemeinde Schönberg beläuft sich per 31.12.2020
auf 11.367.436,48 € zuzüglich des mit dieser Jahresrechnung gebildeten
Haushaltseinnahmerestes von 1.326.138,14 €
Die Jahresrechnung 2020 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben
in Höhe von insgesamt 154.324,65 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden
Einzelpositionen ist auf der Seite 12 der Jahresrechnung 2020 dargestellt. Die Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben
durch die Gemeindevertretung ist – soweit betragsmäßig noch erforderlich –
unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung
die vorliegende Jahresrechnung 2020 gem. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Gem. § 94 Abs. 3 GO
beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2020