Betreff
Neugestaltung der Parkplatzgebührenverordnung
Vorlage
SCHÖN/BV/643/2021
Aktenzeichen
II.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Wie mit den Fraktionen im Vorwege besprochen, soll noch in diesem Sommer die Parkplatzgebührenverordnung für die gebührenpflichtigen Parkplätze der Gemeinde Schönberg in der Form angepasst werden, dass durch eine Erhöhung der Parkgebühren zum einen höhere Einnahmen für die Gemeinde zu erzielen sind; entsprechende Mehreinnahmen von rund 25.000,- Euro bezogen auf das Ergebnis von 2020 wurden bereits im Haushalt 2021 etatisiert. Zum anderen soll durch die Erhöhung der Schönberger Parkgebühren im Vergleich zu den wesentlich höheren Gebühren der benachbarten Ostseebäder eine Angleichung der Parkgebühren in der Probstei angestrebt wird.

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.04.2021 ist der Bürgermeister zudem auf die Pachtkosten der Gemeinde Schönberg für die Parkgebühren eingegangen. Hinzu kommen die allgemeinen Bewirtschaftungskosten der Parkplätze sowie die Personalkosten der Gemeinde für die zwei Verkehrsüberwacher, so dass eine Erhöhung sachlich und inhaltlich begründet erscheint.

 

Es ist geplant die entsprechenden Anpassungen in der Verordnung in der Bau- und Verkehrsausschusssitzung am 19.05.2021 zu beschließen und den Amtsdirektor zu bitten diese dann mit den aktualisierten Werten entsprechend des Zeitpunktes der technischen Umstellung zu erlassen.

 

Die aktuellen Parkplatzeinnahmen der letzten Jahre stellen sich wie folgt dar:

Jahr                             Summe

2017    IST:                 87.154,- Euro

2018    IST:                 99.076,- Euro (Veränderung zum Vorjahr gerundet in Prozent: + 14 %)

2019    IST:                 85.521,- Euro (Veränderung zum Vorjahr gerundet in Prozent: - 14 %)

2020    IST:                 95.157,- Euro (Veränderung zum Vorjahr gerundet in Prozent: + 11 %)

2021    SOLL:            120.000,- Euro (Veränderung zum Vorjahr gerundet in Prozent: + 26 %)

 

Ein Vorschlag mit entsprechenden verschiedenen Veränderungsvorschlägen der bestehenden Parkplatzgebührenverordnung der Gemeinde Schönberg liegt dieser Vorlage als Anlage bei.


Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsdirektor wird gebeten die Parkplatzgebührenverordnung wie in der Anlage nach erfolgter Beratung und den daraus resultieren Ergänzungen bzw. Streichungen beschlossen zu erlassen.