Sachverhalt:
Wie mit den Fraktionen im Vorwege besprochen, soll noch in diesem
Sommer die Parkplatzgebührenverordnung für die gebührenpflichtigen Parkplätze
der Gemeinde Schönberg in der Form angepasst werden, dass durch eine Erhöhung
der Parkgebühren zum einen höhere Einnahmen für die Gemeinde zu erzielen sind;
entsprechende Mehreinnahmen von rund 25.000,- Euro bezogen auf das Ergebnis von
2020 wurden bereits im Haushalt 2021 etatisiert. Zum anderen soll durch die
Erhöhung der Schönberger Parkgebühren im Vergleich zu den wesentlich höheren
Gebühren der benachbarten Ostseebäder eine Angleichung der Parkgebühren in der
Probstei angestrebt wird.
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.04.2021 ist der
Bürgermeister zudem auf die Pachtkosten der Gemeinde Schönberg für die
Parkgebühren eingegangen. Hinzu kommen die allgemeinen Bewirtschaftungskosten
der Parkplätze sowie die Personalkosten der Gemeinde für die zwei
Verkehrsüberwacher, so dass eine Erhöhung sachlich und inhaltlich begründet
erscheint.
Es ist geplant die entsprechenden Anpassungen in der Verordnung in der
Bau- und Verkehrsausschusssitzung am 19.05.2021 zu beschließen und den
Amtsdirektor zu bitten diese dann mit den aktualisierten Werten entsprechend
des Zeitpunktes der technischen Umstellung zu erlassen.
Die aktuellen Parkplatzeinnahmen der letzten Jahre stellen sich wie
folgt dar:
Jahr Summe
2017 IST: 87.154,- Euro
2018 IST: 99.076,- Euro (Veränderung zum
Vorjahr gerundet in Prozent: + 14 %)
2019 IST: 85.521,- Euro (Veränderung zum
Vorjahr gerundet in Prozent: - 14 %)
2020 IST: 95.157,- Euro (Veränderung zum
Vorjahr gerundet in Prozent: + 11 %)
2021 SOLL:
120.000,- Euro (Veränderung zum Vorjahr gerundet in Prozent: + 26 %)
Ein Vorschlag mit entsprechenden verschiedenen Veränderungsvorschlägen der bestehenden Parkplatzgebührenverordnung der Gemeinde Schönberg liegt dieser Vorlage als Anlage bei.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsdirektor wird gebeten die
Parkplatzgebührenverordnung wie in der Anlage nach erfolgter Beratung und den
daraus resultieren Ergänzungen bzw. Streichungen beschlossen zu erlassen.