Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes 22 für das Gebiet "Ortsteil Neuschönberg, südlich der Strandstraße und westlich des Salzwiesenweg"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/640/2021
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für das Pflegeheim in Neuschönberg wurde eine bauliche Erweiterung beantragt. Der Bedarf ist sehr groß und im Bestand nicht mehr zu decken. Der bestehende Bebauungsplan 22 setzt für das Grundstück lediglich ein Vollgeschoss, eine Grundflächenzahl von 0,2 und eine Geschossflächenzahl von 0,3 fest, sodass der geplante Anbau nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht. Der Planungsausschuss hat nach Vorstellung des Planungskonzeptes in seiner Sitzung am 20.04.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 22 dahingehend zu ändern, dass die Erweiterung des Pflegeheims genehmigt werden kann.

 

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes kann gemäß § 13 a BauGB als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung ohne Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts durchgeführt werden. Die Details der Planung werden im Rahmen des Planverfahrens festgelegt. 


Anlagenverzeichnis:

 

Geltungsbereich der 1. Änderung des B-Planes 22


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Aufstellung einer 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet „Ortsteil Neuschönberg, südlich der Strandstraße und westlich des Salzwiesenweg“ zu beschließen. Das Verfahren wird gemäß § 13 a BauGB als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt.

 

  1. Der Auftrag für die städtebaulichen und naturschutzfachlichen Leistungen wird dem Planungsbüro B2K, Herrn Kühle und für die Erstellung eines Verkehrslärmgutachtens dem Planungsbüro Wasser- und Verkehrskontor in Neumünster, Herrn Hinz, erteilt.

 

  1. Die Planungskosten sind der Gemeinde vom Investor zu erstatten.