Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 für das Gebiet "südlich des Spatzenweg, nördlich der Straße An den Salzwiesen, westlich der K 15 und östlich der Straße Osterwisch"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/636/2021
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.03.2021 beschlossen, südlich des Ferienhausgebietes Holm und nördlich der Straße „An den Salzwiesen“ eine geringfügige Wohnbauentwicklung zu ermöglichen. Die Fläche ist im Bebauungsplan Nr. 65 als private Grünfläche festgesetzt, sodass der Bebauungsplan geändert werden muss. Da die Fläche nicht im Innenbereich liegt (Das Ferienhausgebiet Holm ist formell als Außenbereichsfläche zu beurteilen), muss das Verfahren als Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts sowie einer vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt werden. Die Anzahl, Größe, Höhe und Gestaltung der Gebäude werden im weiteren Planverfahren festgelegt.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Geltungsbereich der 1. Änderung des B-Planes 65

Auszug aus dem B-Plan 65


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 für das Gebiet „südlich des Spatzenweg, nördlich der Straße An den Salzwiesen, westlich der K 15 und östlich der Straße Osterwisch zu beschließen.

 

  1. Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen wird dem Planungsbüro B2K, Herrn Kühle, für die naturschutzfachlichen Leistungen dem Planungsbüro Franke´s Landschaften und für die Erstellung eines Verkehrslärmgutachten dem Planungsbüro Wasser- und Verkehrskontor Neumünster, Herrn Hinz, erteilt.

 

  1. Die Planungskosten sind der Gemeinde vom Investor zu erstatten.