Sachverhalt:
Der Bund will den von ihm geplanten Ausbau
der Ganztagsschulen beschleunigen und hat daher im Januar 2021 ein weiteres
Investitionsprogramm zum schnelleren Infrastrukturaufbau der Ganztagsbetreuung
für Grundschulkinder aufgelegt.
Die in Schleswig-Holstein verfügbaren Mittel
in Höhe von 36,5 Millionen Euro wurden nach der Schülerzahl auf alle Träger von
Grundschulen verteilt. Der Schulträger Schulverband Probstei-West erhält daher
aus dem genannten Programm eine Förderung in Höhe von 70.525,00 € in Form einer
Vollfinanzierung.
Förderfähig sind:
a) Investive Begleitmaßnahmen zur
Vorbereitung und Planung, z. B. Beräumung und Erschließung von Grundstücken,
Ankauf von Grundstücken.
b) Baumaßnahmen
-
Umwandlungsmaßnahmen, für die keine über eine
Genehmigungsplanung zur Nutzungsänderung hinausgehende Architekten- oder
Ingenieurleistungen erforderlich sind;
-
Modernisierungs-, Sanierungs-, Umbau- und
Erweiterungsmaßnahmen sowie der Erwerb von Gebäuden einschließlich
energetischer Sanierung,
-
Neubaumaßnahmen als selbständig nutzbare Bauwerke
einschließlich der Beschaffung und Errichtung von Mobilbauten,
-
Investive Begleitmaßnahmen, soweit sie in
unmittelbarem Zusammenhang mit den vorstehend genannten Baumaßnahmen stehen und
von Dritten erbracht werden.
c) Ausstattungsinvestitionen in Aufenthaltsbereichen, im Küchen- und Sanitärbereich sowie
Außenflächen einschließlich deren Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme,
insbesondere
-
Mobiliar,
-
Spiel- und Sportgeräte,
-
Fahrzeuge, die die Nutzung anderer Angebote im
Sozialraum ermöglichen und der Kooperation mit Trägern der Kinder- und
Jugendhilfe, des Sports oder der kulturellen Bildung dienen,
-
Maßnahmen, die der Verbesserung der
Hygienebedingungen dienen (z.B. Reinigungs- und Desinfektionsvorrichtungen, separate
Toiletten, mobile Trennwände),
soweit sie der Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für
Grundschulkinder oder der qualitativen Verbesserung der Betreuungsumgebung mit
der Zielrichtung der Herstellung einer bedarfsgerechten Ganztagsbetreuung dienen.
Der Antrag
auf Gewährung der Zuwendung musste bis 31.03.2021
bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein
gestellt worden sein.
Vor dem Hintergrund der Förderrichtlinien und
ausgehend von der Fördersumme, hatte sich ein Projekt herauskristallisiert, das
für die Betreuungseinrichtung des Schulverbandes in Frage kommt.
Vorgesehen ist der Umbau der Mensa. Eine
wachsende Zahl von Kindern, die das Mittagessen bei uns einnehmen, hat unsere
Mensa schon vor der Pandemie vor Herausforderungen gestellt. Um aktuelle
Hygiene- und Sicherheitsstandards adäquat umzusetzen und ebenso einem weiter zu
erwartenden Schülerzuwachs gerecht zu werden, ist ein Umbau der Mensa/Küche
erforderlich. Benötigt werden eine größere Essensausgabe, moderne Geräte und
Platz für mehr Sitzplätze. Um mehr Sitzplätze zu schaffen ist geplant, die
angrenzende Lehrküche zu verkleinern und die Essensausgabe/Küche in die dadurch
entstehenden Räumlichkeiten zu versetzen.
Eine durch das Amt erarbeitete
Kostenschätzung ergaben dafür
Gesamtkosten in Höhe von ca. 70.500,00 €. Da der Haushalt des Schulverbandes
bereits verabschiedet war, bevor das Zuschussprogramm aufgerufen wurde, ist
dieser Betrag nicht als Einnahme bzw. Ausgabe im Haushalt 2021 etatisiert. Von
daher wäre ein entsprechender Nachtragshaushalt zu gegebener Zeit aufzustellen.
Der Antrag auf Bezuschussung wurde fristgemäß am 25.03.2021 gestellt. Ein
Bewilligungsbescheid liegt derzeit noch nicht vor.
Weitere Erläuterungen erhalten Sie in der
Sitzung. Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Beschlussvorschlag:
Die Schulverbandsvertretung beschließt, die Umsetzung der Baumaßnahmen Mensa/Küche OGTS gemäß des Zuschussantrages für das Programm „Richtlinie zur Umsetzung des Investitionsprogramms aufgrund von Finanzhilfen des Bundes und Mitteln des Landes Schleswig-Holstein zum beschleunigten Infrastrukturaufbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ in Höhe von 70.525,00 €.
Zur Etatisierung des Betrages ist zu gegebener Zeit ein Nachtragshaushalt aufzustellen.
Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, alle für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Aufträge zu erteilen.