Betreff
Bildung eines Schulleiterwahlausschusses
Vorlage
SVW/BV/042/2021
Aktenzeichen
I.4
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stelle der Schulleiterin/des Schulleiters der Dörfergemeinschaftsschule Probsteierhagen wurde in der Januarausgabe des Nachrichtenblattes des Kultusministeriums ausgeschrieben. Geplanter Zeitpunkt der Stellenbesetzung ist der 01. August 2021.

 

Bei der Besetzung der Stelle der Schulleiterin/des Schulleiters unserer Schule wirken der Schulträger, die Lehrkräfte und die Eltern in der Form eines Wahlverfahrens mit (§ 37 SchulG).

 

Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, nach § 38 SchulG einen Schulleiterwahlausschuss zu bilden, dieser besteht aus 20 Mitgliedern.

 

Die Schule entsendet zehn Mitglieder und zwar je fünf Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte, die von der Lehrerkonferenz gewählt werden und der Eltern, die vom Schulelternbeirat gewählt werden.

 

Der Schulträger entsendet zehn weitere Mitglieder, die durch die Schulverbandsvertretung zu wählen sind. Diese Mitglieder müssen nicht der Schulverbandsvertretung angehören. Sie dürfen aber nicht Lehrkräfte oder Mitglieder des Schulelternbeirates sein. Dem Schulleiterwahlausschuss darf ebenfalls nicht angehören, wer sich um die Stelle beworben hat. Gem. § 38 Abs. 1 SchulG müssen mindestens 40 % (8 Personen) der Mitglieder des Schulleiterwahlausschusses Frauen sein.

 

Nach Eingang der Bewerbungen, stellt das Ministerium für Bildung und Kultur bis zu vier geeignete Personen zur Wahl. Innerhalb einer Frist von sechs Unterrichtswochen nach Zugang der Bewerbungsunterlagen muss die Wahl durchgeführt werden. Wenn dies nicht erfolgt, erlischt das Vorschlagsrecht. Einen Termin für die Schulleiterwahl kann noch nicht mitgeteilt werden, da noch keine Bewerbungsunterlagen eingegangen sind.

 

Es ist nun darüber zu entscheiden, welche Mitglieder die Schulverbandsvertretung in den Schulleiterwahlausschuss entsendet.

 

Es sollten zudem stellv. Mitglieder gewählt werden, falls einer der gewählten Vertreter des Schulträgers nicht an der Schulleiterwahl teilnehmen kann.