Sachverhalt:
Die Stelle der Schulleiterin/des Schulleiters der
Dörfergemeinschaftsschule Probsteierhagen wurde in der Januarausgabe des
Nachrichtenblattes des Kultusministeriums ausgeschrieben. Geplanter Zeitpunkt
der Stellenbesetzung ist der 01. August 2021.
Bei der Besetzung der Stelle der Schulleiterin/des Schulleiters unserer
Schule wirken der Schulträger, die Lehrkräfte und die Eltern in der Form eines
Wahlverfahrens mit (§ 37 SchulG).
Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, nach § 38 SchulG einen
Schulleiterwahlausschuss zu bilden, dieser besteht aus 20 Mitgliedern.
Die Schule entsendet zehn Mitglieder und zwar je fünf Vertreterinnen
und Vertreter der Lehrkräfte, die von der Lehrerkonferenz gewählt werden und
der Eltern, die vom Schulelternbeirat gewählt werden.
Der Schulträger entsendet zehn weitere Mitglieder, die durch die
Schulverbandsvertretung zu wählen sind. Diese Mitglieder müssen nicht der
Schulverbandsvertretung angehören. Sie dürfen aber nicht Lehrkräfte oder
Mitglieder des Schulelternbeirates sein. Dem Schulleiterwahlausschuss darf
ebenfalls nicht angehören, wer sich um die Stelle beworben hat. Gem. § 38 Abs.
1 SchulG müssen mindestens 40 % (8 Personen) der Mitglieder des
Schulleiterwahlausschusses Frauen sein.
Nach Eingang der Bewerbungen, stellt das Ministerium für Bildung und
Kultur bis zu vier geeignete Personen zur Wahl. Innerhalb einer Frist von sechs
Unterrichtswochen nach Zugang der Bewerbungsunterlagen muss die Wahl
durchgeführt werden. Wenn dies nicht erfolgt, erlischt das Vorschlagsrecht.
Einen Termin für die Schulleiterwahl kann noch nicht mitgeteilt werden, da noch
keine Bewerbungsunterlagen eingegangen sind.
Es ist nun darüber zu entscheiden, welche Mitglieder die
Schulverbandsvertretung in den Schulleiterwahlausschuss entsendet.
Es sollten zudem stellv. Mitglieder gewählt werden, falls einer der
gewählten Vertreter des Schulträgers nicht an der Schulleiterwahl teilnehmen
kann.