hier: Erweiterung des Geltungsbereichs
Sachverhalt:
Die Gemeinde Laboe hat in der Sitzung des Bauausschusses am 05.05.2020 den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 47 gefasst.
Aus städtebaulichen Erwägungen wird nun der Geltungsbereich um die Grundstücke in der Parkstraße (Haus-Nr. 11 – 41), im Wiesenweg, im Katzbek bis zum Promenadenweg, im Promenadenweg 1/1a und den Kurpark erweitert.
Mit dem o.a. Aufstellungsbeschluss beschlossene Planungsziele:
Für den Bereich
der Strandstraße und der Friedrichstraße soll durch die Aufstellung eines
Bebauungsplanes planungsrechtliche Sicherheit gewährleistet werden. Dabei soll
eine Ausnutzung der Grundstücke zugelassen werden, die eine modernen Ansprüchen
genügende Wohnbebauung ermöglicht. Gleichzeitig soll die bestehende Qualität
erhalten werden und für die noch mögliche Entwicklung eine ortsbild- und
landschaftsverträgliche Bebauungsdichte festgelegt werden, damit das
ortsbildprägende Straßenbild nicht durch eine Fehlentwicklung zerstört wird.
Weiterhin besteht aufgrund der Möglichkeit der Nachverdichtung die
Notwendigkeit der Neuregelung des ruhenden privaten Verkehrs sowohl im
öffentlichen Straßenraum als auch auf den privaten Grundstücksflächen.
Aufgrund der
bestehenden Nutzung sind durch die Aufstellung des Bebauungsplanes keine
negativen Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung sowie auf
die Umwelt- und Naturbelange zu erwarten.
Die seinerzeit
aufgeführten Planungsziele haben weiterhin Bestand und wurden durch die
Bestandsaufnahme, die das mit der Planung beauftragte Planungsbüro B2K
durchgeführt hat, bestärkt.
Anlagenverzeichnis:
- Geltungsbereich
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 47 mit den vorstehend aufgeführten Planungszielen und der Bestandsaufnahme des Planungsbüros B2K um die Grundstücke in der Parkstraße (Haus-Nr. 11 – 41), im Wiesenweg, im Katzbek bis zum Promenadenweg, im Promenadenweg 1/1a und den Kurpark zu erweitern, so dass dieser den Geltungsbereich „nordöstlich der Strandstraße, südöstlich des Probsteier Platzes, nordwestlich von Parkstraße/Promenadenweg und südöstlich des Katzbek“ (siehe Lageplan) umfasst.