Betreff
Genehmigung der im Haushaltsjahr 2020 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
LABOE/BV/484/2021
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Haushaltsjahr 2020 sind – unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze nach den §§ 4 und 5 der Haushaltssatzung und der bestehenden Deckungskreise bzw. Deckungsvermerke – überplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) wie folgt geleistet worden:

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung

Höhe der Über- schreitung

Erläuterungen (soweit Überschreitung > 1.000 €)

Deckung

0000.43000

Umlage an Versorgungsausgleichskasse

26.562,27 €

Änderung der Umlagefinanzierung der VAK

Siehe Jahresrechnung: Minderausgaben bei den Hauptgruppen 5 und 6: Schulkostenbeiträge und Bauhofleistungen

0000.45000

Beihilfen

113.218,21 €

Aus erfolgter Abrechnung der VAK, hoher Erstattungsbetrag in 2021

0200.65100

Sonstige Geschäftsausgaben

539,60 €

 

0200.67200

Erstattung für Leistungen d. Kreisbesoldungsstelle

416,77 €

 

0600.65200

Post- und Fernmeldegebühren

527,07 €

 

0600.65500

Gerichts- und Anwaltskosten

1.377,80 €

Die Kosten stehen im Zusammenhang mit dem Interessenbekundungs- verfahren.

Im Rahmen der Gesamtdeckung, siehe Erläuterungen Jahresrechnung 2020

1300.41400

Personalkosten

194,66 €

 

1300.44810

Beiträge zur Unfallkasse -Feuerwehr-

149,18 €

 

1300.52000

Geräte und  Ausstattung/ Schutzkleidung

1.295,93 €

Diverse Einzelpositionen

Im Rahmen der Gesamtdeckung, siehe Erläuterungen Jahresrechnung 2020

1300.53000

Miete Drehleiter

1.345,30 €

Mietkosten bis 30.11.2020

1300.55000

Haltung von Fahrzeugen

16.899,88 €

Hohe Reparaturkosten

2102.44410

Beiträge zur Unfallkasse -Schule-

72,78 €

 

3520.44800

Sozialversicherungsbeitrag

0,09 €

 

6300.50000

Straßenunterhaltung

7.179,83 €

u.a. Risssanierung Strandstr., Gehwegsanierung Oberdorf

Im Rahmen der Gesamtdeckung, siehe Erläuterungen Jahresrechnung 2020

7300.67200

Verwaltungskostenbeitrag Amt Probstei

47,50 €

 

6800.68000

Abschreibungen

1.471,48 €

Mehreinnahmen bei 9100.27000. In der Kameralistik werden Abschreibungen ergebnisneutral gebucht.

8110.71300

Verbandsumlage

110,00 €

 

8600.71510

Abdeckung von Vorjahresverlusten Betriebsteil Tourismus

13.281,71 €

Verlustausgleich 2018 gem. Beschluss

Im Rahmen der Gesamtdeckung, siehe Erläuterungen Jahresrechnung 2020

8600.71520

Infrastrukturausgleich an Gemeindebetrieb

32.411,71 €

Verlustausgleich 2018 Einwohneranteil gem. Beschluss

8800.41400

Personalkosten

27,89 €

 

8800.68000

Abschreibungen

715,32 €

 

 

1300.93522

Ausrüstung Feuerwehr

25.459,49 €

u.a. Ersatz Atemluftkompressor, Hör-Sprechgarnituren etc.

Minderausgaben an anderen Stellen durch Absetzungen von Haushaltsausgaberesten des Vorjahres – siehe Erläuterungen Jahresrechnung 2020

6700.96000

Ausbau der Straßenbeleuchtung

11.953,74 €

Umrüstung 68 Stck. LED Pilzleuchten,defekte Grundleitung Parkstr.

8800.93500

Erwerb von Vermögensgegenständen

1.150,00 €

Kauf von gebrauchten Lampen Büro Bgm und Sitzungssaal

 

 

 

 

 

Gesamtsumme

256.408,21 €

 

 

 

Nach § 4 Satz 1 und 2 der Haushaltssatzung ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, auf 5.500,00 EUR festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt.

 

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen bedürfen danach noch die überplanmäßigen Ausgaben bei den Haushaltsstellen 0000.43000, 0000.45000,1300.55000, 6300.50000, 8600.71510, 8600.71520, 1300.93522 und 6700.96000 (in der vorstehenden Auflistung durch Fettdruck hervorgehoben) der Genehmigung durch die Gemeindevertretung; Die Gesamtsumme dieser durch Fettdruck hervorgehobenen Überschreitungsfälle beläuft sich auf 246.966,84 EUR. Die nach § 82 GO geforderte Deckung war jeweils gewährleistet (siehe auch Vermerke in Spalte „Deckung“ der obigen Aufstellung).

 


Beschlussvorschlag für den Finanz- und Wirtschaftsausschuss:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die noch genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2020 mit einem Gesamtbetrag von 246.966,84 EUR zu genehmigen.

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanz- und Wirtschaftsausschuss beschließt die Gemeindevertretung, die noch genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2020 mit einem Gesamtbetrag von 246.966,84 EUR zu genehmigen.