Betreff
Baudenkmäler in Schönberg - Information zu denkmalgeschützten Gebäuden durch die untere Denkmalschutzbehörde im Kreis Plön
Vorlage
SCHÖN/IV/615/2021
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Schönberg ist geprägt durch seine mehr als 760jährige Geschichte. Brände und Sturmhochwasser haben diese landwirtschaftlich geprägte Gemeinde in dieser Zeit immer wieder verändert, ebenso wie die Industrialisierung und der Tourismus in der Region.  Nur wenige Gebäude haben heute ein hohes Alter oder prägen durch ihren Architekturstil die Gemeinde. Die wenigen, die es gibt gilt es daher zu schützen - dafür sorgt der Denkmalschutz.

 

Die Aufgabe des Denkmalschutzes wird wie folgt beschrieben: Der Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmalen und kulturhistorisch relevanten Gesamtanlagen (Ensembleschutz). Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden, und dass Kulturgüter dauerhaft gesichert werden. Das Gesetz zum Schutz der Denkmale (Denkmalschutzgesetz) schreibt vor, dass Kulturdenkmale, deren Erhaltung wegen ihrer besonderen geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen oder kulturlandschaftsprägenden Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt, in das Denkmalbuch eingetragen und damit unter Schutz gestellt werden sollen. In der Praxis ändert sich durch die Eintragung in das Denkmalbuch unmittelbar nichts.

 

Die Verpflichtung, die sich aus dem Denkmalschutz ergibt, das Kulturdenkmal zu erhalten (§ 12 Denkmalschutzgesetz), deckt sich normalerweise mit dem Interesse des Eigentümers jeder Art von Immobilien. Denkmalschutz bedeutet darüber hinaus in keinem Fall das Verbot, am Kulturdenkmal verschiedene Änderungen vornehmen zu können. Aber diese Veränderungen - und dazu zählen auch ein geplanter Abbruch oder größere Veränderungen in der Umgebung eines Kulturdenkmals - sind genehmigungspflichtig. Ansprechpartner und Genehmigungsbehörde für Schönberg ist die untere Denkmalschutzbehörde der Kreisverwaltung Plön, die im Rahmen der Sozialausschusssitzung über das Thema Denkmalschutz und deren Aufgaben und Folgen berichten wird.

 

Im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der denkmalgeschützten Gebäude in Schönberg im Übrigen erheblich erhöht. Eine Übersicht ist im Internet auf der Seite des Landesdenkmalschutzes einzusehen und liegt als Anlage dieser Informationsvorlage bei.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LD/Downloads/Denkmallisten/Denkmalliste_Ploen.pdf

 

 

Bauliche denkmalgeschützte Anlagen in Schönberg:

 

- Am Markt 1: Gasthof  "Schönberger Hof"

- Am Markt 2: Wohnhaus

- Am Markt 8: Gasthof "Stadt Kiel"

- Am Pastorenbrook 4: Pastorat

- Am Schierbek 1: Bahnhofsgebäude Schönberger Strand

- Bahnhofstraße 1: Wohnhaus

- Bahnhofstraße 8: Wohn- und Geschäftshaus

- Bahnhofstraße 22: ehem. kaiserliches Postamt

- Friedhofsweg: Kirche mit Ausstattung

- Große Mühlenstraße 39: Wohnhaus Göttsch

- Große Mühlenstraße 43: Schönberger Windmühle

- Knüllgasse 8: ehem. Apotheke (Kulturhaus „Alte Apotheke“)

- Knüllgasse 16: ehem. Amtsgericht (Kindheitsmuseum)

- Knüllgasse 21: Wohnhaus mit Bäckerei

- Kuhlenkamp 29: Kath. Kirche St. Ansgar mit Ausstattung

- Niederstraße 3: Bauernvogtstelle Muhs - Wohnhaus

- Niederstraße 3: Bauernvogtstelle Muhs - sog. Große Scheune

- Ostseestraße 8: Probsteimuseum - Durchfahrtsscheune

- Ostseestraße 8: Probsteimuseum - Bohlenspeicher mit Backhaus

- Ostseestraße 10: Probsteimuseum - Wohn- und Wirtschaftsgebäude

- Probsteier Allee 2: Bahnhofsgebäude Schönberg

- Stakendorfer Tor 1: Wohnhaus

- Strandstraße 201: ehem. Haupthaus (Probsteier Bauernhaus)

- Strandstraße 263: Haupthaus (Probsteier Bauernhaus)

 

Teile von baulichen Anlagen:

 

- Am Markt 5: Giebelwand des sog. Stenderschen Hauses

- Knüll 2: Saal des "Bahnhofs-Hotels"