Betreff
Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Ostseebad Laboe über die Bildung eines SeniorInnenbeirates vom 26.11.2014
Vorlage
LABOE/BV/481/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer letzten Sitzung beschlossen, die Seniorenbeiratssatzung zu ändern.

 

In der Anlage erhalten Sie einen Satzungsentwurf mit folgenden Hinweisen:

 

Nach der Beschlussfassung der Gemeindevertretung sollte der neue Absatz 1 in § 4 wie folgt lauten. „Der Senior*innenbeirat besteht aus maximal 7 gewählten Personen. Der Beirat sollte geschlechterparitätisch besetzt sein.“

 

Eine solche „Maximal-Regelung“ für die Mitgliederzahl genügt nicht dem Bestimmtheitsgrundsatz, der für kommunale Satzungen gilt. Die Mitgliederzahl ist konkret festzulegen. Nur wenn es mangels Kandiat*innen nicht möglich sein sollte, 7 Personen zu wählen, kann es durch Leersitze zu einer geringeren Anzahl kommen. In diesem Fall wäre der Beirat gleichwohl grundsätzlich rechtmäßig besetzt. Da für einen solchen Beirat ansonsten aber die üblichen kommunalverfassungsrechtlichen Regelungen gelten, wie beispielsweise die Abstimmungsregelungen und die Feststellung der Beschlussfähigkeit, müssen es aber mindestens drei gewählte Personen sein, da der Beirat ansonsten nie beschlussfähig wäre.

 

Die Geschlechterparität ist bei 7 Mitgliedern natürlich nie gegeben und möglicherweise ist dies auch rein aus der Bewerber*innenlage gar nicht umsetzbar, so dass die im Satzungsentwurf vorgeschlagene Regelung noch etwas „weicher“ formuliert ist.

 


Beschlussvorschlag:           Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Ostseebad Laboe über die Bildung eines SeniorInnenbeirates vom 26.11.2014 gemäß Entwurf (ggf. mit folgenden Änderungen…….)