Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „nordwestlich der Schönberger Landstraße, östlich des Sportplatzes und südlich der Bebauung Am Park"
Hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
PROBS/BV/079/2021
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 21.09.2020 hat die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet „nordwestlich der Schönberger Landstraße, östlich des Sportplatzes und südlich der Bebauung Am Park“ für den neuen Feuerwehrstandort gefasst. Dieses Verfahren sollte als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB durchgeführt werden, womit auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes nicht notwendig gewesen bzw. der Flächennutzungsplan lediglich nachrichtlich berichtigt worden wäre. Nach Rückmeldung des Innenministeriums ist das Verfahren jedoch im Regelverfahren und somit auch ein komplettes Verfahren zur Aufstellung einer Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Begründet wird dieses damit, dass der räumliche Anwendungsbereich von einem Siedlungsbereich eines bebauten Ortsteils umschlossen sein muss. Hier befindet sich der Geltungsbereich außerhalb der Neubausiedlung und wird nach objektiver Betrachtung dem Außenbereich zugerechnet.

 


Anlagenverzeichnis:

 

-       Plangeltungsbereich


Beschlussvorschlag:

 

1.       Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nordwestlich der Schönberger Landstraße, östlich des Sportplatzes und südlich der Bebauung Am Park“ (Aufstellungsbeschluss)

 

2.       Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen wird an das Planungsbüro Blank, Herrn Blank und die naturschutzfachlichen Leistungen an das Planungsbüro Franke’s Landschaften, Frau Franke, erteilt.