Hier: Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
In der Sitzung am 21.09.2020 hat die Gemeindevertretung den
Aufstellungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet
„nordwestlich der Schönberger Landstraße, östlich des Sportplatzes und südlich
der Bebauung Am Park“ für den neuen Feuerwehrstandort gefasst. Dieses Verfahren
sollte als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
durchgeführt werden, womit auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes nicht
notwendig gewesen bzw. der Flächennutzungsplan lediglich nachrichtlich
berichtigt worden wäre. Nach Rückmeldung des Innenministeriums ist das
Verfahren jedoch im Regelverfahren und somit auch ein komplettes Verfahren zur
Aufstellung einer Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Begründet
wird dieses damit, dass der räumliche Anwendungsbereich von einem
Siedlungsbereich eines bebauten Ortsteils umschlossen sein muss. Hier befindet
sich der Geltungsbereich außerhalb der Neubausiedlung und wird nach objektiver
Betrachtung dem Außenbereich zugerechnet.
Anlagenverzeichnis:
- Plangeltungsbereich
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der
14. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „nordwestlich der Schönberger
Landstraße, östlich des Sportplatzes und südlich der Bebauung Am Park“
(Aufstellungsbeschluss)
2.
Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen wird an
das Planungsbüro Blank, Herrn Blank und die naturschutzfachlichen Leistungen an
das Planungsbüro Franke’s Landschaften, Frau Franke, erteilt.