Betreff
Investitionsprogramm für Ganztagsschulen
Vorlage
SV/BV/093/2021
Aktenzeichen
I.4
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bund will den von ihm geplanten Ausbau der Ganztagsschulen beschleunigen und hat daher ein weiteres Investitionsprogramm zum schnelleren Infrastrukturaufbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder aufgelegt.  

 

Die in Schleswig-Holstein verfügbaren Mittel in Höhe von 36,5 Millionen Euro werden nach der Schülerzahl auf alle Träger von Grundschulen verteilt. Der Schulträger Schulverband Probstei erhält daher aus dem genannten Programm eine Förderung in Höhe von 152.100,00 € in Form einer Vollfinanzierung.

 

Förderfähig sind:

 

a) Investive Begleitmaßnahmen zur Vorbereitung und Planung, z. B. Beräumung und Erschließung von Grundstücken, Ankauf von Grundstücken.

 

b) Baumaßnahmen

 

-       Umwandlungsmaßnahmen, für die keine über eine Genehmigungsplanung zur Nutzungsänderung hinausgehende Architekten- oder Ingenieurleistungen erforderlich sind;

-       Modernisierungs-, Sanierungs-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie der Erwerb von Gebäuden einschließlich energetischer Sanierung,

-       Neubaumaßnahmen als selbständig nutzbare Bauwerke einschließlich der Beschaffung und Errichtung von Mobilbauten, 

-       Investive Begleitmaßnahmen, soweit sie in unmittelbarem Zusammenhang mit den vorstehend genannten Baumaßnahmen stehen und von Dritten erbracht werden.

 

c) Ausstattungsinvestitionen in Aufenthaltsbereichen, im Küchen- und Sanitärbereich sowie Außenflächen einschließlich deren Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme, insbesondere

 

-       Mobiliar,

-       Spiel- und Sportgeräte,

-       Fahrzeuge, die die Nutzung anderer Angebote im Sozialraum ermöglichen und der Kooperation mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, des Sports oder der kulturellen Bildung dienen,

-       Maßnahmen, die der Verbesserung der Hygienebedingungen dienen (z.B. Reinigungs- und Desinfektionsvorrichtungen, separate Toiletten, mobile Trennwände),

 

soweit sie der Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Grundschulkinder oder der qualitativen Verbesserung der Betreuungsumgebung mit der Zielrichtung der Herstellung einer bedarfsgerechten Ganztagsbetreuung dienen.

 

Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung kann ab dem 01.02.2021 bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein gestellt werden. Der Antrag muss bis 31.03.2021 gestellt worden sein.

 

Vor dem Hintergrund der Förderrichtlinien und ausgehend von der Fördersumme, haben sich mehrere Projekte herauskristallisiert, die für die Betreuungseinrichtungen des Schulverbandes in Frage kommen.

 

 

 

 

Dazu gehören:

 

1.         Die Umgestaltung der Mensa OGTS Schönberg

 

Die dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben dazu gemeinsam ein Konzept entwickelt das in der Anlage beigefügt ist.

 

2.         Die Einrichtung und Umgestaltung des Multifunktionsraumes der Grundschule (ehemalige Schulküche Grundschule)

 

3.         Schallschutzmaßnahmen im Gebäude Hort/Schülerbetreuung und

 

4.         Beschaffung von Spielgeräten und Ausstattung Betreute Grundschule Schwartbuck.

 

 

Es ist vorgesehen, die Zuschussmittel in Höhe von 152.100,00 € wie folgt zu verteilen:

 

1.         Mensa OGTS Schönberg                                           85.000,00 €

2.         Multifunktionsraum GS Schönberg                            26.000,00 €

3.         Ausstattung Betreute GS Schwartbuck                     30.000,00 €

4.         Schallschutz Hort/SB Schönberg                                 9.000,00 €

 

Gesamt rd.                                                                          150.000,00 €

 

Die genannten Beträge wurden entsprechend im Haushalt 2021 etatisiert.

 

Weitere Erläuterungen erhalten Sie in der Sitzung. Um Beratung und Beschlussempfehlung an die Schulverbandsvertretung wird gebeten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Ideenskizze Mensa OGTS Schönberg

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Schulverbandsvertretung, die vorgestellten Projekte zur Umsetzung innerhalb des Förderprogramms vorzusehen. Der Verbandsvorsteher wird beauftragt, entsprechende Förderanträge zu stellen und ermächtigt, die Projekte im vorgegebenen finanziellen Rahmen zu beauftragen und umzusetzen.