hier: erneuter Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Sachverhalt:
Der Planungsausschuss hat bereits in seiner
Sitzung am 20.10.2020 den Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zur 1. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 29 A beschlossen. Im Rahmen der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange wurde vorgetragen, dass die Durchführung des
Planverfahrens nicht nach § 13 a BauGB möglich ist, weil die betroffene Fläche
formell im Außenbereich liegt und es sich damit nicht um eine Nachverdichtung
im Innenbereich handelt.
Das Verfahren kann nunmehr jedoch gemäß § 13
Baugesetzbuch als vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden, weil die
Grundzüge des Bebauungsplanes Nr. 29 A nicht betroffen sind. Auf eine
frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der Öffentlichkeit sowie auf die
Durchführung einer Umweltprüfung mit Umweltbericht kann dementsprechend auch
verzichtet werden.
Es sollte nunmehr beschlossen werden, dass
das Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 A
umgestellt und nach § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt wird.
Die Planunterlagen sind dann noch einmal für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind nochmals zur Abgabe einer
Stellungnahme aufzufordern.
Anlagenverzeichnis:
Planzeichnung
Textteil
Begründung
Beschlussvorschlag:
- Der Planungsausschuss beschließt, den
vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 A für das
Gebiet „nördlich der Kuhbrücksau, südlich des Deichweg und westlich der
Bebauung Moorweg / Große Heide“ und bestimmt diesen zur erneuten Offenlegung.
Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der Umstellung des
Verfahrens von § 13 a nach § 13 BauGB noch zu überarbeitenden Fassung
gebilligt.
- Das Verfahren wird gemäß § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren
durchgeführt. Auf eine vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und eine
vorzeitige Beteiligung der Behörden sowie auf die Durchführung einer Umweltprüfung
mit Umweltbericht wird verzichtet.
- Die Planunterlagen sind für die Dauer
eines Monats öffentlich auszulegen, sie sind zeitgleich im Internet unter www.amt-probstei.de zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Die Träger öffentlicher
Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.