Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 A für das Gebiet "nördlich der Kuhbrücksau, südlich des Deichweg und westlich der Bebauung Moorweg / Große Heide"
hier: erneuter Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/609/2021
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Planungsausschuss hat bereits in seiner Sitzung am 20.10.2020 den Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 A beschlossen. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde vorgetragen, dass die Durchführung des Planverfahrens nicht nach § 13 a BauGB möglich ist, weil die betroffene Fläche formell im Außenbereich liegt und es sich damit nicht um eine Nachverdichtung im Innenbereich handelt.

 

Das Verfahren kann nunmehr jedoch gemäß § 13 Baugesetzbuch als vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden, weil die Grundzüge des Bebauungsplanes Nr. 29 A nicht betroffen sind. Auf eine frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der Öffentlichkeit sowie auf die Durchführung einer Umweltprüfung mit Umweltbericht kann dementsprechend auch verzichtet werden.

 

Es sollte nunmehr beschlossen werden, dass das Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 A umgestellt und nach § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt wird. Die Planunterlagen sind dann noch einmal für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind nochmals zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.  

 


Anlagenverzeichnis:

 

Planzeichnung

Textteil

Begründung


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss beschließt, den vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 A für das Gebiet „nördlich der Kuhbrücksau, südlich des Deichweg und westlich der Bebauung Moorweg / Große Heide“ und bestimmt diesen zur erneuten Offenlegung. Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der Umstellung des Verfahrens von § 13 a nach § 13 BauGB noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Das Verfahren wird gemäß § 13  BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt. Auf eine vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und eine vorzeitige Beteiligung der Behörden sowie auf die Durchführung einer Umweltprüfung mit Umweltbericht wird verzichtet.

 

  1. Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, sie sind zeitgleich im Internet unter www.amt-probstei.de zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.