Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "südlich der Straße Horsenkrog, nördlich der K 51 und westlich der Dorfstraße"
Hier: Abwägungsbeschluss und endgültige Beschlussfassung
Vorlage
LUTTE/BV/050/2021
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 05.02.2018 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Neubaugebietes gefasst.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Rahmen einer öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 06.12.2019 bis 07.01.2020 durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 03.04.2019.

 

Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde sodann in der Sitzung der Gemeindevertretung am 02.06.2020 beschlossen und zur Offenlegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 24.06.2020 bis einschließlich 03.08.2020. Die Unterlagen wurden zeitgleich im Internet unter www.amt-probstei.de zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.06.2020 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Aufgrund eines Formfehlers in der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung musste dieser Verfahrensschritt wiederholt werden. Die wiederholte Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 23.12.2020 bis 29.01.2021. Zeitgleich wurden diese im Internet unter www.amt-probstei.de zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der im Rahmen beider öffentlichen Auslegungen und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros vorzunehmen und den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes damit endgültig zu beschließen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Planzeichnung

Begründung

Abwägungsvorschläge

 


Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der im Rahmen beider öffentlichen Auslegungen und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „südlich der Straße Horsenkrog, nördlich der K 51 und westlich der Dorfstraße“ wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung endgültig beschlossen. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes ist einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht und der Verfahrensakte zur Genehmigung beim Innenministerium einzureichen.