Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur weiteren Vorgehensweise beim T-Konzept Kalifornien
Vorlage
SCHÖN/BV/606/2021
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Planung des T-Konzeptes Kalifornien wurde bereits mehrfach im Planungsausschuss vorgestellt und beraten. Auch den Bürger*innen* und den betroffenen Grundstückseigentümer*innen* wurde das Konzept vorgestellt und die Möglichkeit gegeben, Anregungen zur Planung vorzutragen.

 

Bevor die Planung nun abschließend erstellt und zur Förderung eingereicht werden kann, sind noch die folgenden Grundsatzentscheidungen zu treffen.

 

  1. Parkplatz am Tourist-Service

Die Eigentümer haben der Ursprungsplanung mit einer Multifunktionsfläche aus durchgehendem Holzbodenbelag, einem neuen WC-Gebäude und einer Überdachung nicht zugestimmt, die Nutzung als Parkfläche soll weitestgehend erhalten bleiben. Diese Forderung wurde im Rahmen der Bevölkerungsbeteiligung auch von örtlichen Gewerbetreibenden geäußert, ebenso stand der großflächige Holzbodenbelag in der Kritik. Die Parkplatzfläche soll jedoch aufgewertet und auch für Veranstaltungen oder Märkte genutzt werden können. Es ist zu entscheiden, ob die Parkplatzfläche mit einer Umgestaltung Bestandteil des T-Konzeptes bleiben soll oder aber aus dem T-Konzept herausgenommen werden soll.

 

  1. Verwellengrund 1

Ein Streifen in einer Breite von ca. 6 m unmittelbar vor dem Gebäude Verwellengrund 1 steht im Eigentum der Gemeinde. Die Fläche wird als Vorgarten der Eigentümer im Erdgeschoss bzw. für Parkplätze des Einzelhandelsbetriebes genutzt und gepflegt. Es ist zu entscheiden, ob dieser Teil der gemeindlichen Flächen in das T-Konzept einbezogen und dabei nur eine kleine Restfläche in der privaten Nutzung verbleiben könne und die Parkplätze als öffentliche Kurzeitparkplätze für den Einzelhandelsbetrieb genutzt werden können oder ob die Gesamtfläche keine Berücksichtigung mehr im T-Konzept finden soll.

 

  1. Verwellengrund 3

Vor dem Gebäude Deichweg 3 befinden sich Parkplätze für das Beach-Hotel. Die Fläche von dem Gebäude bis zur Straßenverkehrsfläche hat lediglich eine Breite von ca. 2,30 m bis 2,80 m, sodass die Parkplätze in die Straßenverkehrsfläche hineinragen. Es ist hier zu entscheiden, ob die Parkplätze bei der Einbeziehung in das T-Konzept ähnlich wie bislang erhalten bleiben können oder aber ob die öffentliche Verkehrsfläche nicht mehr als Parkfläche genutzt werden kann.    

  

 

Zu allen Punkten sind anliegend jeweils ein Flurkartenauszug sowie ein Luftbild beigefügt.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Flurkartenauszüge

Luftbilder


Beschlussvorschlag:

 

1 a)      Der Planungsausschuss beschließt, die Fläche des Parkplatzes am Tourist-Service weiterhin aber in veränderter Form als Bestandteil des T-Konzeptes zu erhalten.

 

1 b)      Der Planungsausschuss beschließt, die Fläche des Parkplatzes am Tourist-Service aus der Planung des T-Konzeptes herauszunehmen.

 

2 a)      Der Planungsausschuss beschließt, die gemeindeeigene Fläche vor dem Grundstück Verwellengrund 1 in der Gestalt in der Planung des T-Konzeptes zu berücksichtigen, dass ein Teil der Fläche in der Nutzung den Eigentümern zugeordnet werden kann und Kurzzeitparkplätze zur Unterstützung des Einzelhandelsbetriebs erhalten bleiben und die Fläche so aber Bestandteil des T-Konzeptes bleibt.

 

2 b)      Der Planungsausschuss beschließt, dass die gesamte gemeindeeigene Fläche vor dem Grundstück Verwellengrund 1 in der privaten Nutzung verbleibt und damit keine Berücksichtigung im T-Konzept findet. 

 

3 a)      Der Planungsausschuss beschließt, dass die vollständige Straßenverkehrsfläche vor dem Gebäude des Beach-Hotel, Verwellengrund 3, Bestandteil des T-Konzeptes bleibt und die Parkplätze damit wegfallen.

 

3 b)      Der Planungsausschuss beschließt, dass die Parkplätze vor dem Gebäude des Beach-Hotel, Verwellengrund 3, weitestgehend erhalten bleiben und in das T-Konzept integriert werden.