Betreff
Änderung der Satzung für den Kinder- und Jugendbeirat der Gemeinde Ostseebad Laboe
Vorlage
LABOE/BV/468/2021
Aktenzeichen
III.4
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der im letzten Jahr gewählte Kinder- und Jugendbeirat der Gemeinde Laboe konnte bedingt durch die Corona-Pandemie, außer einer konstituierenden, keine Sitzungen durchführen. Ende Januar fand dann eine Videokonferenz unter Teilnahme des Bürgermeisters statt, in der die Themenbereiche und die Arbeitsweise für die nächste Zeit abgestimmt wurden.

 

Im Rahmen dieser Konferenz brachten die gewählten Jugendlichen, die nach wie vor für Ihre Arbeit im Beirat sehr motiviert sind, zum Ausdruck, dass es schwierig sei in der kurzen Zeit bis zur Neuwahl des Beirates im Herbst 2021, erfolgreich zu arbeiten und Vorhaben umzusetzen. Sie machten deutlich, dass Sie gerne über das Jahr 2021 hinaus im Beirat mitarbeiten würden und schlugen vor, darauf zu verzichten, bereits im Herbst diesen Jahres eine Neuwahl durchzuführen und diese stattdessen um zwei Jahre zu verschieben. Da die landesweiten Wahlen zu Kinder- und Jugendbeiräten in einem zweijährigen Rhythmus, ausgehend von einer ungeraden Jahreszahl, stattfinden, könne dann zu diesem Zeitpunkt eine Synchronisation mit den landesweiten Wahlen erreicht werden.

 

Die gültige Kinder-und Jugendbeirat Satzung der Gemeinde Ostseebad Laboe bestimmt in § 4 Abs. 8 folgendes:

 

Die Wahlzeit des Kinder und Jugendbeirates beträgt zwei Jahre. Die Tätigkeit des jeweiligen Kinder- und Jugendbeirates endet zum Zeitpunkt der Konstituierung des neugewählten Beirates. Die Wahlzeit des ersten Kinder- und Jugendbeirates beträgt gegebenenfalls weniger als zwei Jahre, soweit vor Ablauf von zwei Jahren landesweiten Wahlen zu den Kinder-Jugendarbeit in Schleswig Holstein stattfinden.

 

Folgt man den Wunsch der jetzigen Kinder- und Jugendbeiratsmitglieder die Wahlperiode zu verlängern, ist eine Satzungsänderung notwendig. Sie erhalten in der Anlage den Entwurf der ersten Änderung der Satzung für den Kinder-und Jugendbeirat der Gemeinde Ostseebad Laboe.

 

Anzumerken ist, dass es sich bei den Terminen für die landesweiten Kinder-und Jugendbeirats Wahlen nicht um gesetzlich vorgeschriebene Wahltermine handelt, sondern lediglich um einen koordinierenden Terminvorschlag, der zusammen mit flankierenden Veranstaltungsangeboten und Werbemaßnahmen das Interesse von Kindern und Jugendlichen zur Beteiligung an diesen Wahlen fördern soll.


Anlagenverzeichnis:

 

  • Entwurf 1. Änderung der Satzung für den Kinder- und Jugendbeirat der Gemeinde Ostseebad Laboe

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport der Gemeinde Ostseebad Laboe empfiehlt der Gemeindevertretung, die 1. Änderung der Satzung für den Kinder- und Jugendbeirat der Gemeinde Ostseebad Laboe entsprechend dem Verwaltungsentwurf zu beschließen.