Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Köhn
Vorlage
KÖHN/BV/059/2021
Aktenzeichen
II.910.02.088
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Köhn mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 1.323.200 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 78.200 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 380 % für die Grundsteuer A, 425 % für die Grundsteuer B sowie 380 % für die Gewerbesteuer; Diese Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2020 nicht verändern. Die Landesempfehlungen liegen bei Grundsteuer A= 380%, Grundsteuer B = 425 % und Gewerbesteuer 380%.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

UAB 2000:Schulen

Der Unterabschnitt 2000 weist Gesamtaufwendungen in Höhe von 223.500 € aus und orientiert sich mangels vorliegen anderer Erkenntnisse weitestgehend am Vorjahr. Im Vergleich zum Vorjahr reduzieren sich die Schulkosten um insgesamt 11.600 €.

 

UAB 4640: Kindergärten

Zum neuen Haushaltsjahr greifen nun auch die neuen Vorschriften, die mit der „Kita-Reform“ einhergehen. Die Haushaltsansätze sind unter bislang erstellten Prognosen ermittelt worden. Demnach reduzieren sich die für die Gemeinde Köhn zu tragenden Aufwendungen in einem erheblichen Maße.

 

UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen

Durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wird der kommende Finanzausgleich ab dem Haushaltsjahr 2021 nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes auf neue Füße gestellt. Künftig finden bedarfsorientierte Faktoren, wie die Länge der Gemeindestraßen oder aber die Anzahl der Einwohner/innen unter 18 Jahren eine entsprechende Berücksichtigung.

Auch unter der Prämisse, dass das Land Schleswig-Holstein mit den kommunalen Landesverbänden einen sog. „Stabilitätspakt für unsere Kommunen“ vereinbart hat und in erheblichem Umfang Steuerausfälle der Kommunen kompensiert, kann die Gemeinde Köhn mit deutlich erhöhten Schlüsselzuweisungen rechnen. Insofern bestätigen sich anfängliche Befürchtungen deutlich reduzierter Finanzausgleichsmittel glücklicherweise nicht.

 

Die für die Verteilung der Einkommensteueranteile maßgebliche Schlüsselzahl, die sich aus Steuerstatistiken der Vorjahre ergibt, wurde zum kommenden Haushaltsjahr angepasst. Die Schlüsselzahl der Gemeinde Köhn wurde dabei leicht abgesenkt, was Mindereinnahmen bei den Einkommensteueranteilen zur Folge hat.

 

Unterm Strich kann im Verwaltungshaushalt ein freier Finanzspielraum von 15.500 € ausgewiesen werden.

 

Der Vermögenshaushalt beinhaltet Investitionen in einer Größenordnung von 64.000 €. Eine Einzelübersicht ist auf der Seite 19 des vorliegenden Entwurfes dargestellt.

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf