Sachverhalt:
Anmerkung: Vorweg ist wichtig zu erwähnen,
dass der Ihnen vorliegende Haushaltsentwurf auf einem Stand vom 01.02.2021
basiert. Leider haben sich in diesen Tagen erhebliche Abweichungen ergeben,
wonach ein Haushaltsausgleich des Verwaltungshaushalts nicht mehr wie geplant
darstellbar ist. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die weiteren
Ausführungen dazu ab Seite 4 dieser Beschlussvorlage!
Nach der vorliegenden Entwurfsfassung (Stand: 01.02.2021) beläuft sich das Volumen des Schönberger Gemeindehaushaltes im Jahr 2021 auf insgesamt 23.553.100 €. Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben i.H.v. jeweils 15.372.900 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 8.180.200 € veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Der
investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 7.446.700 € auf. Zur anteiligen
Finanzierung dieser Maßnahmen bedürfte es einer Kreditaufnahme i.H.v. 4.886.600
€. § 2 der Haushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines
derartigen Gesamtbetrages der Kredite. Neue Verpflichtungsermächtigungen zu
Lasten des Haushaltsjahres 2021 sind nicht vorgesehen. Die Haushaltssatzung
weist zudem den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 0,00 € aus. Nach dem
Stellenplanentwurf ist für das Jahr 2021 die Gesamtzahl der Stellen mit 21,60
festzusetzen.
Die
Hebesätze für die Realsteuern werden im
Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 360 % für die Grundsteuer A,
380 % für die Grundsteuer B sowie 360 % für die Gewerbesteuer.
Im Jahr 2021 wurde eine stützende Zuführung in Höhe von 150.000 € vom Vermögenshaushalt zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes hinzugezogen. Die betreffende Zuführung zum Verwaltungshaushalt wurde aus der Finanzausgleichsrücklage entnommen und veranschlagt, damit ist diese nahezu aufgelöst.
Die Entwicklung der einzelnen Einnahme- und Ausgabearten des Verwaltungshaushaltes stellt sich nunmehr wie folgt dar:
Bezeichnung |
Plan 2020 |
Plan 2021 |
Veränderung |
|
E
i n n a h m e n |
|
|
|
|
a) |
Steuern,
Allgemeine Zuweisungen |
10.045.800 € |
10.310.600 € |
+ 264.800 € |
b) |
Einnahmen
aus Verwaltung/Betrieb |
594.800 € |
4.038.000 € |
+3.443.200 € |
c) |
Sonstige
Finanzeinnahmen |
910.000 € |
1.024.300 € |
+ 114.300 € |
|
|
|
|
+3.822.300 € |
|
|
|
|
================= |
A
u s g a b e n |
|
|
|
|
d) |
Personalausgaben |
1.420.700 € |
1.441.300 € |
+ 20.600 € |
e) |
Sächl.
Verwaltungs-/Betriebsaufw. |
1.858.900 € |
2.015.000 € |
+ 156.100 € |
f ) |
Zuweisungen
und Zuschüsse |
3.225.500 € |
6.676.100 € |
+ 3.450.600 € |
g) |
Sonstige
Finanzausgaben |
5.045.500 € |
5.240.500 € |
+195.000 € |
|
|
|
|
+ 3.822.300 € |
|
|
|
|
================= |
Die
Gründe für die vorstehend aufgelisteten Veränderungen stellen sich wie folgt
dar:
zu
a) Die Steuereinnahmen und
allgemeine Zuweisungen erhöhen sich gegenüber 2020 um 264.800 €. Die Erhöhung
setzt sich wie folgt zusammen: Grundsteuer und Gewerbesteuer um + 85.000 €.,
die sonstigen Steuern um + 9.500 €, die Schlüsselzuweisungen erhöhen sich –geplant
auf Grundlage des Haushaltserlasses 2021- um 153.600 €, die Einkommensteuer-
und Umsatzsteueranteilen um 40.700 €. Die Zuweisungen nach den §§ 10 und 31
(Vorjahr § 25) des Finanzausgleichsgesetzes verringern sich um – 24.000 €.
Es wird auf die Seiten 81/82 des Haushaltsplanes Bezug genommen.
zu
b) Die wesentlichen Gründe, weshalb sich die Einnahmen aus Verwaltung und
Betrieb -Hauptgruppe 1- gegenüber dem Vorjahr erhöhen, liegt an der Umstellung
des Finanzierungssystems der Kindertageseinrichtungen und der damit geänderten
Veranschlagungsform (Ansatz Jahr 2020 über 29.200 €, Ansatz Jahr 2021 über
3.505.300 €), s. HHST 4640. Des Weiteren werden erstmalig die Erstattungen für
Leistung der Bauleitplanung dem VWH mit 60.000 € zugeordnet (HHST 6110), die
Marktstandsgelder wurden um - 6.200 € reduziert, planverbessernd wirken sich
weitere Mieteinnahmen + 8.000 € für zusätzliche Vermietung von Räumen im
Bauhofgebäude aus, dagegen wurde die Abrechnung überzahlter Verlustzuweisungen
vom Tourist-Service gegenüber dem Vorjahr 114.000 € mit 0,00 € angesetzt, da
die Abrechnung im Jahr 2020 erfolgt ist.
zu
c) Die Erlöse aus der Auflösung von Zuschüssen und Beiträgen, aus
Abschreibungen sowie aus der (internen) Verzinsung des Anlagekapitals stehen in
gleicher Höhe Minderausgaben in verschiedenen Unterabschnitten gegenüber. Die
Zuführung vom Vermögenshaushalt von 150.000 € entspricht der Entnahme aus der
Finanzausgleichsrücklage und weicht mit 99.300 € von der Vorjahressumme ab.
zu
d) Der Personalaufwand wurde auf der Grundlage des
Stellenplanentwurfes, der geltenden
tariflichen Bestimmungen sowie auf der Basis der konkreten arbeitsvertraglichen
Festlegungen veranschlagt. In der Summe erhöhen sich die
Personalausgaben gegenüber 2020 um 20.600 €.
Erhebliche Abweichungen der Planansätze Beitrag Versorgungskasse (VAK) (HHST 0000.43000) sowie Beihilfen (0200.45000) resultieren aus dem seit 2020 neuen Umlagefinanzierungssystem. Hintergrund ist, dass sich alle Kommunen an den Versorgungslasten ihrer ehemaligen Beamten beteiligen müssen. Für das Jahr 2021 greift eine Härtefallregelung mit einer Erstattungssumme, die die Zahlung an die VAK über 109.000 € aus dem Jahr 2020 teilweise auffangen soll. Somit wurde der Planansatz Beitrag Versorgungskasse HHST 0000.43.000 reduziert, für die Folgejahr jedoch in voller Summe dargestellt. Tarifliche Steigerungen wurden angepasst.
zu
e) Die Entwicklung des Mittelbedarfs beim sächlichen Verwaltungs- und
Betriebsaufwand -Hauptgruppe 5-6- (+ 156.100 € im Vergleich zu 2020) wird durch
erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen an den Gebäuden: Alte Apotheke (+16.000
€), Kindheitsmuseum (+14.000 €), Bauhofgebäude (+10.000 €) erklärt.
Mehrausgaben für die Unterhaltung der Spielplätze (+ 6.000 €) und die Anpassung
der Energiekosten für die
Straßenbeleuchtung (+10.800 €) wurden eingeplant. Des Weiteren wurden die
Schulkostenbeiträge (+28.000 €) angepasst, Kosten der Bauleitplanung als
Dienstleitung (+ 60.000 €) wurden dem VWH zugeordnet, Erlöse für die
Bauleitplanung sind in gleicher Höhe eingestellt.
zu
f ) Die Zuweisungen und
Zuschüsse -Hauptgruppe 7- verändern sich gegenüber dem Vorjahr um + 3.450.600
€. Die erheblichen Abweichungen resultieren im Wesentlichen aus dem neuen
Finanzierungssystem und der damit geänderten Veranschlagungsform der
Kindertageseinrichtungen. Die Haushaltsstelle 4640 (Seite 51) weist Kosten in
Höhe von 4.619.900 € im Vergleich
zum Vorjahr 1.211.700 € aus. In der Summe ergibt sich eine Planverbesserung der
Haushaltsstelle in Höhe von 67.900 € zum Vorjahr. Mehrausgaben werden für die Umlage
an den Schulverband Probstei (+ 29.800 €, Seite 38), sowie die
Verlustzuweisungen an den Tourist-Service Ostseebad Schönberg (+26.700 €, Seite
72) ausgewiesen.
zu
g ) Der Anstieg der sonstigen
Finanzausgaben um 195.000 € resultiert aus der gestiegenen Amtsumlage (+
139.600 €) und die gestiegene Gewerbesteuerumlage (+ 4.800 €). Hinzu kommt die
– im Vergleich zu 2020 – um 64.400 € höhere Zuführung zum Vermögenshaushalt
bzw. um 10.300 € geringere Zinsausgaben.
Die
Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. HHST 9100.86000, bzw. HHST 9100.30000)
beläuft sich 2021 auf 583.500 €; Dies entspricht der Summe der ordentlichen
Tilgungsleistungen, die die Gemeinde Schönberg im Jahr 2021 zu erbringen hat.
Im Entwurf des Vermögenshaushaltes sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2021 wie folgt veranschlagt worden:
A |
Baumaßnahmen |
|
Betrag |
1 |
An-/Umbau
Feuerwehrgebäude Nachfinanzierung I.,II.
BA sowie Restfinanzierung III. BA |
167.000
€ |
|
2 |
Sanierung
"Probstei-Museum", Reetdacheindeckung,
LED Beleuchtung Kreiszuschuss f. LED
14.500 €, Landeszuschuss und , Zuschuss Denkmalschutz für Reetdacheindeckung
über 60.500 € |
154.500
€. |
|
3 |
Ersatz-
und Ausgleichsmaßnahmen Baumpflanzungen (Lünningsredder) |
25.000
€ |
|
4 |
Bau/Sanierung
von Spiel- und Bolzplätzen ( Spielplatzkonzept) Zuschuss Aktiv Region
über 50.000 € |
100.000
€ |
|
5 |
Ortsbauplanung Bauleitplanung, eigene
Projekte |
5.000
€ |
|
6 |
Städtebauförderungsprogramm,
Kosten Gutachten, Gebäudekauf einschl. Studie und Nutzungskonzept Zuschüsse sind in eine Gesamthöhe von
200.000 € veranschlagt |
320.000
€ |
|
7 |
Straßen-,
Wege- und Parkplatzbau (Straßensanierungsprogramm) Berliner
Str., Eichkamp, An den Salzwiesen, Gehrtshorst, SPERRVERMERK lt. BA-Beschluss
vom 12.11.2019 für Gehrtshorst), Herstellung
von Rotpflaster auf Gehwegen und Sanierung der Spurplattenwege Förderung Projekt
Spurplattenwege über 100.000 € |
1.926.000
€ |
|
8 |
Herstellung
systemgerechter Bushaltestellen, III. BA Haltestellen
„An den Salzwiesen“ und IV. BA
u.a. Kapellenweg (4.Haltestellen) Förderung des IV. BA
über 131.200 € |
195.000
€ |
|
9 |
Ausbau
der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten Förderung 135.000 € |
450.000
€ |
|
10 |
Alte
Apotheke Projekt Vorgarten,
Anleuchten des Gebäudes |
55.000
€ |
|
11 |
Planung/Herstellung
eines Bolz und Spielplatzes am Holm ohne Flächenankauf |
250.000
€ |
|
12 |
Sanierung
des Bauhofgebäudes Dachsanierung |
65.000
€ |
|
13 |
Erwerb von Grund und Boden |
300.000
€ |
|
14 |
Neugestaltung
Ortseingang Kalifornien I.
und II. BA Projekt Brücke Förderung 60 % somit
1.843.500 € |
3.072.600€ |
|
15 |
Anbau
Kindheitsmuseum, Nachfinanzierung nach Submission |
20.000
€ |
|
16 |
Hühnerbek (Kindertagespflege) Anbau einer Außentreppe |
40.000 € |
|
A. |
Summe |
7.145.100 € |
|
B. |
Erwerb
beweglichen Vermögens |
||
1 |
Feuerwehr: Atemluftflaschen,
Rollcontainer, Rettungssatz Förderung
5.000 € |
73.000
€ |
|
2 |
Feuerwehr: Nachfinanzierung KFZ |
14.000
€ |
|
3 |
Verwaltung, Servicestelle: Geräte, Ausstattung |
5.700
€ |
|
4 |
Gemeindestraßen: Bänke im Ortsgebiet |
10.000
€ |
|
5 |
Bauhof: Kfz-Erwerb (Hako Mäher, Pritsche, Holder) |
171.000
€ |
|
6 |
Bauhof / Bauhofgebäude : Geräte, Ausstattung |
5.000
€ |
|
7 |
Parkplätze: Parkautomaten (Umrüstung auf
Kartenzahlung) |
10.000
€ |
|
|
Zwischensumme B.
|
288.700
€ |
|
C. |
Investitions- /
Tilgungszuschüsse |
Betrag |
|
1 |
Investitions-
/ Tilgungszuschuss: TSV Schönberg
Flutlichtanlage, Tilgungszuschuss |
12.900
€ |
|
|
Zwischensumme C. |
12.900
€ |
|
|
Gesamtsumme |
7.446.700
€ |
Neben den vorstehend bezifferten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind als Ausgaben im Vermögenshaushalt die Tilgungsleistungen mit 583.500 € sowie die Zuführung zum Verwaltungshaushalt mit 150.000 € veranschlagt worden, so dass sich ein Gesamtvolumen von 8.180.200 € ergibt.
In seiner vorliegenden Entwurfsfassung finanziert sich der Vermögenshaushalt mit 583.500 € aus der Zuführung vom
Verwaltungshaushalt, mit 150.000 € aus Finanzausgleichsrücklagenentnahme, mit
7.400 € Darlehensrückflüssen, mit 2.552.700 € Zuweisungen und Zuschüssen sowie
mit 4.886.600 € Kreditaufnahme. Für diesen
Kreditbetrag besteht nach § 85 Abs. 6 der Gemeindeordnung keine
Genehmigungspflicht.
Zusätzliche
Anmerkung (Stand 16.02.2021)
Wie eingangs erwähnt haben sich nun erhebliche Abweichungen ergeben, wonach ein Haushaltsausgleich des Verwaltungshaushalts so nicht mehr darstellbar ist. Am 04.02.2021 erreichte die Kämmerei der Erlass des Ministeriums für Inneres über die vorläufige Festsetzung des Kommunalen Finanzausgleichs 2021.
Die Schlüsselzuweisungen, die im bisherigen Haushaltsentwurf noch mit einer Summe von 2.222.300 € erwartet wurden, fallen tatsächlich um rund 189.000 € geringer aus. Darüber hinaus erhöht sich der Betrag der Kreisumlage um rund 55.000 €.
Am 05.02.2021 wurde durch die Steuerabteilung des Amtes der Berechnungslauf für die Realsteuern angestoßen. Nicht zuletzt durch die vorherrschende Corona-Pandemie muss mit massiven Gewerbesteuer-Mindereinnahmen (derzeit – 600.000 €) gerechnet werden. Die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass sich unterjährig durchaus noch positive Veränderungen ergeben können. Im letzten Jahr wurden darüber hinaus „Corona“-bedingte Gewerbesteuer-Mindereinnahmen gemeinschaftlich vom Bund und Land größtenteils ausgeglichen. Hier besteht weiterhin die Hoffnung derzeit sich abzeichnende Mindereinnahmen noch abfedern zu können.
Die erwähnten und bestätigten Mindereinnahmen der Schlüsselzuweisungen sowie die erhöhten Kreisumlagezahlungen können aber nicht mehr aufgefangen werden. Dieses gelänge lediglich durch eine Festsetzung der Realsteuerhebesätze entsprechend der Empfehlung des Landes Schleswig-Holstein. Diese Landesempfehlung sieht eine Festsetzung der Hebesätze wie folgt vor:
|
bisher |
neu |
Grundsteuer A |
360 Prozent |
380 Prozent |
Grundsteuer B |
380 Prozent |
425 Prozent |
Gewerbesteuer |
360 Prozent |
380 Prozent |
Sollten sich im Laufe des Haushaltsjahres 2021 die Befürchtungen deutlicher Mindereinnahmen bestätigen, so bestünde nach Feststellung des Jahresrechnungsergebnisses 2021 (also im 1. Quartal 2022) unter Ausweisung eines Soll-Fehlbetrages im Verwaltungshaushalt die Möglichkeit zusätzliche Finanzausgleichsmittel in Form von Fehlbetragszuweisungen zu beantragen. Zwingende Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Mittel ist dann aber die Festlegung der Hebesätze der Realsteuern auf das besagte Niveau der Landesempfehlungen.
Diese Erhöhungen würden bei der Grundsteuer A ein Plus von 1.100 €, bei der Grundsteuer B von 149.200 € und bei der Gewerbesteuer von 108.300 € ergeben, so dass sich daraus Gesamtmehreinnahmen von 258.600 € generieren würden. Die Veränderungen bei den Schlüsselzuweisungen und der Kreisumlage machen einen Betrag von 244.600 € aus. Der Haushaltsansatz der Gewerbesteuer würde dann um den rechnerischen Überschuss von 14.000 € reduziert werden. Eine Nachmeldeliste zum Haushalt wird bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusssitzung noch nachgereicht werden.
Um entsprechende Beratung und Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung wird gebeten.
Anlagenverzeichnis:
Haushaltsentwurf 2021 der Gemeinde Schönberg mit Vorbericht und Anlagen