Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Schönberg/Holstein für das Jahr 2021
Vorlage
SCHÖN/BV/605/2021
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Anmerkung: Vorweg ist wichtig zu erwähnen, dass der Ihnen vorliegende Haushaltsentwurf auf einem Stand vom 01.02.2021 basiert. Leider haben sich in diesen Tagen erhebliche Abweichungen ergeben, wonach ein Haushaltsausgleich des Verwaltungshaushalts nicht mehr wie geplant darstellbar ist. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die weiteren Ausführungen dazu ab Seite 4 dieser Beschlussvorlage!

 

Nach der vorliegenden Entwurfsfassung (Stand: 01.02.2021) beläuft sich das Volumen des Schönberger Gemeindehaushaltes im Jahr 2021 auf insgesamt 23.553.100 €. Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben i.H.v. jeweils 15.372.900 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 8.180.200 € veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 7.446.700 € auf. Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedürfte es einer Kreditaufnahme i.H.v. 4.886.600 €. § 2 der Haushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite. Neue Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Haushaltsjahres 2021 sind nicht vorgesehen. Die Haushaltssatzung weist zudem den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 0,00 € aus. Nach dem Stellenplanentwurf ist für das Jahr 2021 die Gesamtzahl der Stellen mit 21,60 festzusetzen.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 360 % für die Grundsteuer A, 380 % für die Grundsteuer B sowie 360 % für die Gewerbesteuer.

 

Im Jahr 2021 wurde eine stützende Zuführung in Höhe von 150.000 € vom Vermögenshaushalt zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes hinzugezogen. Die betreffende Zuführung zum Verwaltungshaushalt wurde aus der Finanzausgleichsrücklage entnommen und veranschlagt, damit ist diese nahezu aufgelöst.

 

Die Entwicklung der einzelnen Einnahme- und Ausgabearten des Verwaltungshaushaltes stellt sich nunmehr wie folgt dar:

Bezeichnung

Plan 2020

Plan 2021

Veränderung

 

E i n n a h m e n

 

 

 

a)

Steuern, Allgemeine Zuweisungen

10.045.800 €

10.310.600 €

+  264.800 €

b)

Einnahmen aus Verwaltung/Betrieb

     594.800 €

4.038.000 €

+3.443.200 €

c)

Sonstige Finanzeinnahmen

     910.000 €

1.024.300 €

 + 114.300 €

 

 

 

 

+3.822.300 €

 

 

 

 

=================

 

A u s g a b e n

 

 

 

d)

Personalausgaben

1.420.700 €

1.441.300 €

+ 20.600 €

e)

Sächl. Verwaltungs-/Betriebsaufw.

1.858.900 €

2.015.000 €

  + 156.100 €

f )

Zuweisungen und Zuschüsse

3.225.500 €

6.676.100 €

+ 3.450.600 €

g)

Sonstige Finanzausgaben

5.045.500 €

5.240.500 €

  +195.000 €

 

 

 

 

+ 3.822.300 €

 

 

 

 

=================

 

Die Gründe für die vorstehend aufgelisteten Veränderungen stellen sich wie folgt dar:

 

zu a) Die Steuereinnahmen und allgemeine Zuweisungen erhöhen sich gegenüber 2020 um 264.800 €. Die Erhöhung setzt sich wie folgt zusammen: Grundsteuer und Gewerbesteuer um + 85.000 €., die sonstigen Steuern um + 9.500 €, die Schlüsselzuweisungen erhöhen sich –geplant auf Grundlage des Haushaltserlasses 2021- um 153.600 €, die Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteilen um 40.700 €. Die Zuweisungen nach den §§ 10 und 31 (Vorjahr § 25) des Finanzausgleichsgesetzes verringern sich um – 24.000 €.

Es wird auf die Seiten 81/82 des Haushaltsplanes Bezug genommen.

 

zu b) Die wesentlichen Gründe, weshalb sich die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb -Hauptgruppe 1- gegenüber dem Vorjahr erhöhen, liegt an der Umstellung des Finanzierungssystems der Kindertageseinrichtungen und der damit geänderten Veranschlagungsform (Ansatz Jahr 2020 über 29.200 €, Ansatz Jahr 2021 über 3.505.300 €), s. HHST 4640. Des Weiteren werden erstmalig die Erstattungen für Leistung der Bauleitplanung dem VWH mit 60.000 € zugeordnet (HHST 6110), die Marktstandsgelder wurden um - 6.200 € reduziert, planverbessernd wirken sich weitere Mieteinnahmen + 8.000 € für zusätzliche Vermietung von Räumen im Bauhofgebäude aus, dagegen wurde die Abrechnung überzahlter Verlustzuweisungen vom Tourist-Service gegenüber dem Vorjahr 114.000 € mit 0,00 € angesetzt, da die Abrechnung im Jahr 2020 erfolgt ist.

 

zu c) Die Erlöse aus der Auflösung von Zuschüssen und Beiträgen, aus Abschreibungen sowie aus der (internen) Verzinsung des Anlagekapitals stehen in gleicher Höhe Minderausgaben in verschiedenen Unterabschnitten gegenüber. Die Zuführung vom Vermögenshaushalt von 150.000 € entspricht der Entnahme aus der Finanzausgleichsrücklage und weicht mit 99.300 € von der Vorjahressumme ab.

 

zu d) Der Personalaufwand wurde auf der Grundlage des Stellenplanentwurfes, der geltenden tariflichen Bestimmungen sowie auf der Basis der konkreten arbeitsvertraglichen Festlegungen veranschlagt. In der Summe erhöhen sich die Personalausgaben gegenüber 2020 um 20.600 €.

Erhebliche Abweichungen der Planansätze Beitrag Versorgungskasse (VAK) (HHST 0000.43000) sowie Beihilfen (0200.45000) resultieren aus dem seit 2020 neuen Umlagefinanzierungssystem. Hintergrund ist, dass sich alle Kommunen an den Versorgungslasten ihrer ehemaligen Beamten beteiligen müssen. Für das Jahr 2021 greift eine Härtefallregelung mit einer Erstattungssumme, die die Zahlung an die VAK über 109.000 € aus dem Jahr 2020 teilweise auffangen soll. Somit wurde der Planansatz Beitrag Versorgungskasse HHST 0000.43.000 reduziert, für die Folgejahr jedoch in voller Summe dargestellt. Tarifliche Steigerungen wurden angepasst.

 

zu e) Die Entwicklung des Mittelbedarfs beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand -Hauptgruppe 5-6- (+ 156.100 € im Vergleich zu 2020) wird durch erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen an den Gebäuden: Alte Apotheke (+16.000 €), Kindheitsmuseum (+14.000 €), Bauhofgebäude (+10.000 €) erklärt. Mehrausgaben für die Unterhaltung der Spielplätze (+ 6.000 €) und die Anpassung der Energiekosten für die Straßenbeleuchtung (+10.800 €) wurden eingeplant. Des Weiteren wurden die Schulkostenbeiträge (+28.000 €) angepasst, Kosten der Bauleitplanung als Dienstleitung (+ 60.000 €) wurden dem VWH zugeordnet, Erlöse für die Bauleitplanung sind in gleicher Höhe eingestellt.

 

zu f ) Die Zuweisungen und Zuschüsse -Hauptgruppe 7- verändern sich gegenüber dem Vorjahr um + 3.450.600 €. Die erheblichen Abweichungen resultieren im Wesentlichen aus dem neuen Finanzierungssystem und der damit geänderten Veranschlagungsform der Kindertageseinrichtungen. Die Haushaltsstelle 4640 (Seite 51) weist Kosten in Höhe von 4.619.900 € im Vergleich zum Vorjahr 1.211.700 € aus. In der Summe ergibt sich eine Planverbesserung der Haushaltsstelle in Höhe von 67.900 € zum Vorjahr. Mehrausgaben werden für die Umlage an den Schulverband Probstei (+ 29.800 €, Seite 38), sowie die Verlustzuweisungen an den Tourist-Service Ostseebad Schönberg (+26.700 €, Seite 72) ausgewiesen.

 

zu g ) Der Anstieg der sonstigen Finanzausgaben um 195.000 € resultiert aus der gestiegenen Amtsumlage (+ 139.600 €) und die gestiegene Gewerbesteuerumlage (+ 4.800 €). Hinzu kommt die – im Vergleich zu 2020 – um 64.400 € höhere Zuführung zum Vermögenshaushalt bzw. um 10.300 € geringere Zinsausgaben.

 

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. HHST 9100.86000, bzw. HHST 9100.30000) beläuft sich 2021 auf 583.500 €; Dies entspricht der Summe der ordentlichen Tilgungsleistungen, die die Gemeinde Schönberg im Jahr 2021 zu erbringen hat.

 

 

Im Entwurf des Vermögenshaushaltes sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2021 wie folgt veranschlagt worden:

 

Baumaßnahmen 

 

Betrag

1

An-/Umbau Feuerwehrgebäude

Nachfinanzierung I.,II. BA sowie Restfinanzierung III. BA

167.000 €

2

Sanierung "Probstei-Museum", Reetdacheindeckung, LED Beleuchtung

Kreiszuschuss f. LED 14.500 €, Landeszuschuss und , Zuschuss Denkmalschutz für Reetdacheindeckung über 60.500 €

154.500 €.

3

Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen

 Baumpflanzungen (Lünningsredder)

25.000 €

4

Bau/Sanierung von Spiel- und Bolzplätzen ( Spielplatzkonzept)

Zuschuss Aktiv Region über 50.000 €

100.000 €

5

Ortsbauplanung

Bauleitplanung, eigene Projekte

5.000 €

6

Städtebauförderungsprogramm, Kosten Gutachten, Gebäudekauf einschl. Studie und Nutzungskonzept

 Zuschüsse sind in eine Gesamthöhe von 200.000 € veranschlagt

320.000 €

7

Straßen-, Wege- und Parkplatzbau (Straßensanierungsprogramm) Berliner Str., Eichkamp, An den Salzwiesen, Gehrtshorst, SPERRVERMERK lt. BA-Beschluss vom 12.11.2019 für Gehrtshorst),

Herstellung von Rotpflaster auf Gehwegen und Sanierung der Spurplattenwege

Förderung Projekt Spurplattenwege über 100.000 €

1.926.000 €

8

Herstellung systemgerechter Bushaltestellen, III. BA Haltestellen „An den Salzwiesen“ und IV. BA u.a. Kapellenweg (4.Haltestellen)

Förderung des IV. BA über 131.200 €

195.000 €

9

Ausbau der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten

Förderung 135.000 €

450.000 €

10

Alte Apotheke

Projekt Vorgarten, Anleuchten des Gebäudes

55.000 €

11

Planung/Herstellung eines  Bolz und Spielplatzes am Holm

ohne Flächenankauf

250.000 €

12

Sanierung des Bauhofgebäudes

 Dachsanierung

65.000 €

13

Erwerb von Grund und Boden

300.000 €

14

Neugestaltung Ortseingang Kalifornien

I. und II. BA Projekt Brücke

Förderung 60 % somit 1.843.500 €

3.072.600€

15

Anbau Kindheitsmuseum,

 Nachfinanzierung nach Submission

20.000 €

         16

Hühnerbek (Kindertagespflege)

Anbau einer Außentreppe

40.000

         A.

Summe

       7.145.100 €

B.

Erwerb beweglichen Vermögens

1

Feuerwehr: Atemluftflaschen, Rollcontainer, Rettungssatz

Förderung 5.000 €

73.000 €

2

Feuerwehr: Nachfinanzierung KFZ

14.000 €

3

Verwaltung, Servicestelle: Geräte, Ausstattung

5.700 €

4

Gemeindestraßen:  Bänke im Ortsgebiet

10.000 €

5

Bauhof: Kfz-Erwerb (Hako Mäher, Pritsche, Holder)

171.000 €

6

Bauhof / Bauhofgebäude : Geräte, Ausstattung

5.000 €

7

Parkplätze: Parkautomaten (Umrüstung auf Kartenzahlung)

10.000 €

 

Zwischensumme B.                                                                                         

 

288.700 €

         C.

Investitions- / Tilgungszuschüsse

Betrag

1

Investitions- / Tilgungszuschuss: TSV Schönberg

                                                          Flutlichtanlage, Tilgungszuschuss

12.900 €

 

Zwischensumme C.

12.900 €

 

Gesamtsumme

7.446.700 €

 

Neben den vorstehend bezifferten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind als Ausgaben im Vermögenshaushalt die Tilgungsleistungen mit 583.500 € sowie die Zuführung zum Verwaltungshaushalt mit 150.000 € veranschlagt worden, so dass sich ein Gesamtvolumen von 8.180.200 € ergibt.

 

In seiner vorliegenden Entwurfsfassung finanziert sich der Vermögenshaushalt mit 583.500 € aus der Zuführung vom Verwaltungshaushalt, mit 150.000 € aus Finanzausgleichsrücklagenentnahme, mit 7.400 € Darlehensrückflüssen, mit 2.552.700 € Zuweisungen und Zuschüssen sowie mit 4.886.600 € Kreditaufnahme. Für diesen Kreditbetrag besteht nach § 85 Abs. 6 der Gemeindeordnung keine Genehmigungspflicht.

 

Zusätzliche Anmerkung (Stand 16.02.2021)

 

Wie eingangs erwähnt haben sich nun erhebliche Abweichungen ergeben, wonach ein Haushaltsausgleich des Verwaltungshaushalts so nicht mehr darstellbar ist. Am 04.02.2021 erreichte die Kämmerei der Erlass des Ministeriums für Inneres über die vorläufige Festsetzung des Kommunalen Finanzausgleichs 2021.

Die Schlüsselzuweisungen, die im bisherigen Haushaltsentwurf noch mit einer Summe von 2.222.300 € erwartet wurden, fallen tatsächlich um rund 189.000 € geringer aus. Darüber hinaus erhöht sich der Betrag der Kreisumlage um rund 55.000 €.

Am 05.02.2021 wurde durch die Steuerabteilung des Amtes der Berechnungslauf für die Realsteuern angestoßen. Nicht zuletzt durch die vorherrschende Corona-Pandemie muss mit massiven Gewerbesteuer-Mindereinnahmen (derzeit – 600.000 €) gerechnet werden. Die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass sich unterjährig durchaus noch positive Veränderungen ergeben können. Im letzten Jahr wurden darüber hinaus „Corona“-bedingte Gewerbesteuer-Mindereinnahmen gemeinschaftlich vom Bund und Land größtenteils ausgeglichen. Hier besteht weiterhin die Hoffnung derzeit sich abzeichnende Mindereinnahmen noch abfedern zu können.

Die erwähnten und bestätigten Mindereinnahmen der Schlüsselzuweisungen sowie die erhöhten Kreisumlagezahlungen können aber nicht mehr aufgefangen werden. Dieses gelänge lediglich durch eine Festsetzung der Realsteuerhebesätze entsprechend der Empfehlung des Landes Schleswig-Holstein. Diese Landesempfehlung sieht eine Festsetzung der Hebesätze wie folgt vor:

 

 

 

bisher

neu

Grundsteuer A

360 Prozent

380 Prozent

Grundsteuer B

380 Prozent

425 Prozent

Gewerbesteuer

360 Prozent

380 Prozent

 

Sollten sich im Laufe des Haushaltsjahres 2021 die Befürchtungen deutlicher Mindereinnahmen bestätigen, so bestünde nach Feststellung des Jahresrechnungsergebnisses 2021 (also im 1. Quartal 2022) unter Ausweisung eines Soll-Fehlbetrages im Verwaltungshaushalt die Möglichkeit zusätzliche Finanzausgleichsmittel in Form von Fehlbetragszuweisungen zu beantragen. Zwingende Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Mittel ist dann aber die Festlegung der Hebesätze der Realsteuern auf das besagte Niveau der Landesempfehlungen.

Diese Erhöhungen würden bei der Grundsteuer A ein Plus von 1.100 €, bei der Grundsteuer B von 149.200 € und bei der Gewerbesteuer von 108.300 € ergeben, so dass sich daraus Gesamtmehreinnahmen von 258.600 € generieren würden. Die Veränderungen bei den Schlüsselzuweisungen und der Kreisumlage machen einen Betrag von 244.600 € aus. Der Haushaltsansatz der Gewerbesteuer würde dann um den rechnerischen Überschuss von 14.000 € reduziert werden. Eine Nachmeldeliste zum Haushalt wird bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusssitzung noch nachgereicht werden.

 

 

Um entsprechende Beratung und Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung wird gebeten.

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Haushaltsentwurf 2021 der Gemeinde Schönberg mit Vorbericht und Anlagen