Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 06.06.2019 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 71 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 02.08.2019 bis 19.08.2019. Die vorzeitige Beteiligung der Behörden erfolgte mit Schreiben vom 10.07.2019. Der Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss wurde in der Sitzung des Planungsausschusses am 19.11.2019 gefasst. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 23.12.2019 bis 31.01.2020. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27.11.2019 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Der Bebauungsplan wurde insbesondere aufgrund der Stellungnahme des Kreises Plön und einer leicht veränderten Hochbauplanung noch einmal inhaltlich geändert. Der Planungsausschuss hat aus diesem Grunde in seiner Sitzung am 20.10.2020 den erneuten Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gefasst. Es wurde beschlossen, dass Anregungen nur noch zu den Änderungen vorgetragen werden können und dass die Frist für die Abgabe einer Stellungnahme auf 14 Tage verkürzt wird. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte sodann in der Zeit vom 23.11.2020  bis 07.12.2020. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.10.2020 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Es wird nun empfohlen, die während der Offenlegungsverfahren vorgetragenen Anregungen den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen und den Bebauungsplan Nr. 71 als Satzung zu beschließen. 


Anlagenverzeichnis:

 

Abwägungsvorschläge

Planzeichnung

Begründung mit Anlagen


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Abwägung der im Rahmen der Offenlegungsverfahren vorgetragenen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend zu beschließen.

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Bebauungsplan Nr. 71 für das Gebiet „nördlich der Schule, südlich der B 502, östlich des Friedhofsweg und westlich der Strandstraße“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung als Satzung zu beschließen. Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan ist auszufertigen und durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.