Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein
Vorlage
SCHÖN/BV/603/2021
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Landrätin des Kreises Plön hatte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baltic Revisions- und Treuhand GmbH mit Sitz in Kiel- den Auftrag erteilt, die Jahresabschlussprüfung nach § 10 Abs. 1 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) für das Wirtschaftsjahr 2019 vorzunehmen. Die Prüfung ist inzwischen durchgeführt worden.

 

Die Schlussbesprechung, an der ein Vertreter des Gemeindeprüfungsamtes teilgenommen hat, pandemiebedingt jedoch kein Mitglied der gemeindlichen Gremien, fand am 11.11.2020 am Sitz der Amtsverwaltung Probstei statt. Im Rahmen dieser Schlussbesprechung hat der Wirtschaftsprüfer Herr Michael H. Kaden jenen Jahresabschluss, der den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses und der Gemeindevertretung mit Schreiben vom 22.10.2020 zusammen mit dem Prüfbericht zugeleitet worden war, erläutert und auftretende Fragen des Gemeindeprüfungsamtes beantwortet.

 

Das Jahresergebnis 2019 des Ortsentwässerungsbetriebes schließt mit einem Jahresgewinn von 4.851,36 EUR ab.

Die Erträge des Betriebes weisen Umsatzerlöse in Höhe von 2.047.067,27 EUR sowie sonstige Erlöse in Höhe von 53.641,11 EUR aus. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Umsatzerlöse um 59.668,00 EUR gestiegen. Die Mehreinnahmen resultieren aus gestiegenen Einleitungsmengen aus dem Gemeindegebiet Schönberg sowie aus den Umlandgemeinden, des Weiteren konnten erhöhte Personalkostenerstattung zum Planansatz verbucht werden.  

Gleichzeitig sind die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe im Vergleich zum Vorjahr um 68.399,43 EUR gestiegen und weisen einen Saldo in Höhe von 512.381,87 EUR aus, die Abweichungen resultieren im wesentlichen aus den Mehrkosten im Bereich der Phosphatfällung, den Energiekosten sowie den Bewirtschaftungskosten des Klärschlammes. Ebenso erhöhen sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Vergleich zum Vorjahr um 47.032,37 EUR auf die Summe von 311.115,23 EUR durch Mehrkosten im Bereich Unterhaltung sowie der Wertberichtigung auf alle Forderungen, die bereits in 2018 und früheren Jahren entstanden waren. Die Personalkosten verringern sich dagegen durch die verspätete Neubesetzung einer Fachkraft um 27.931,70 EUR und weisen einen Saldo von 526.244,21 EUR aus. Die Abschreibungen, die Zinsaufwendungen sowie die sonstigen Steuern weisen im Vergleich zum Vorjahr nur geringe Abweichungen auf.

 

Die Bilanzsumme betrug zum 31.12.2019 17.700.330,03 EUR gegenüber 17.925.824,19 EUR zum 31.12.2018.

 

Die weiteren wesentlichen Aussagen zum Geschäftsverlauf des Jahres 2019 lassen sich dem Lagebericht entnehmen (vgl. Anlage 5 des Prüfungsberichtes).

 

Der Wirtschaftsprüfer hat sodann im Prüfungsbericht u.a. dargelegt, dass

 

1.   die Organisation der Buchführung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen eine vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle ermöglichten,

 

2.   bei der Aufstellung des Jahresabschlusses die für die Rechnungslegung geltenden Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet wurden,

 

3.   die bilanzielle Eigenkapitalquote des Eigenbetriebes belief sich zum Abschlussstichtag auf 48,4 %. Die Eigenmittel des Eigenbetriebes werden gebildet durch das Stammkapital in Höhe von unverändert 6.000.000,00 EUR zuzüglich Rücklagen und Bilanzgewinn,

 

4.   das langfristig gebundene Vermögen nahezu vollständig (96,8 %) durch langfristig verfügbares Kapital gedeckt ist, 

 

5.   keine Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse und gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu erheben sind.

 

Der abschließende Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers vom 11.11.2020 zum Jahresabschluss 2019 lautet auszugsweise wie folgt:

 

„Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft geben nach meiner Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“

 

Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Plön hat der Gemeinde den Prüfungsbericht mit Schreiben vom 23.11.2020 (Az. 11-524.20.5.2) übersandt. Es hat darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss in der geprüften Fassung unverändert von der Gemeindevertretung festzustellen ist. Ergänzende Feststellungen im Sinne des § 14 Abs. 4 Satz 2 KPG wurden von der Prüfungsbehörde nicht getroffen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Verkehrsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, zum Jahresabschluss 2019 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.      Der Prüfbericht über die Jahresabschlussprüfung 2019 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Der Jahresabschluss 2019 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein wird bei einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von 17.700,330,03 EUR in der geprüften Fassung festgestellt.

 

3.      Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2019, die mit einem Jahresgewinn in Höhe von 4.851,36 EUR bzw. einem Bilanzgewinn in Höhe von 32.097,26 abschließt, wird festgestellt.

 

4.      Der Jahresgewinn 2019 in Höhe von 4.851,36 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.