Betreff
Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Köhn
Vorlage
KÖHN/BV/058/2021
Aktenzeichen
II.920.02.08
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Anlage wird die Jahresrechnung für das Jahr 2020 zur Beratung vorgelegt.

 

Die Haushaltsrechnung 2020 schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:

 

Soll-Einnahmen Gesamthaushalt:

1.366.936,43 €

Soll-Ausgaben Gesamthaushalt:

1.366.936,43 €

 

Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:

 

 

Haushaltsplan

Haushaltsrechnung

 

Verwaltungshaushalt

Soll-Einnahmen:

1.316.300,00 €

1.294.901,96 €

Soll-Ausgaben:

1.316.300,00 €

1.294.901,96 €

 

 

Vermögenshaushalt

Soll-Einnahmen:

    73.800,00 €

     72.034,47 €

Soll-Ausgaben:

    73.800,00 €

     72.034,47 €

 

Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2020 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung in Höhe von insgesamt 109.853,86 EUR, die sich wie folgt errechnet:

 

 

Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2020 einen Stand von 113.007,65 € aus.

Der Schuldenstand beträgt 306.255,15 €

 

Die Jahresrechnung 2020 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 2.799,01 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 8 der Jahresrechnung 2020 dargestellt.

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2020 gem. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 2.799,01 €  gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2020.

Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 2.799,01 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt.