Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das
Jahr 2020 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2020 schließt in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
871.882,30 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
871.882,30 € |
Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
752.100,00 € |
765.572,59 € |
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Soll-Ausgaben: |
752.100,00 € |
765.572,59 € |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
112.600,00 € |
106.309,71 € |
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Soll-Ausgaben: |
112.600,00 € |
106.309,71 € |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2020 ergibt die
Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung in Höhe von insgesamt 18.497,50
EUR, die sich wie folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2020 einen Stand
von 279.793,20 € aus.
Die Jahresrechnung 2020 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben
in Höhe von insgesamt 33.677,49 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden
Einzelpositionen ist auf der Seite 8 und 9 der Jahresrechnung 2020 dargestellt.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende
Jahresrechnung 2020 gem. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen und die entstandenen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 33.677,49 € gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende
Jahresrechnung 2020.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt
33.677,49 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt