Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das
Jahr 2020 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2020 schließt in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
1.421.240,10 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
1.421.240,10 € |
Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
|
Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
|
|
Verwaltungshaushalt |
||
Soll-Einnahmen: |
827.200,00 € |
894.793,78 € |
|
Soll-Ausgaben: |
827.200,00 € |
894.793,78 € |
|
|
Vermögenshaushalt |
||
Soll-Einnahmen: |
411.500,00 € |
526.446,32 € |
|
Soll-Ausgaben: |
411.500,00 € |
526.446,32 € |
|
Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2020 ergibt die
Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung
in Höhe von insgesamt 134.060,73 EUR,
die sich wie folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2020 einen Stand
von 137.160,73 € aus.
Der Schuldenstand beträgt 582.687,11 €.
Die Jahresrechnung 2020 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben
in Höhe von insgesamt 24.387,02 €. Eine
Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 7 der
Jahresrechnung 2020 dargestellt.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende
Jahresrechnung 2020 gem. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen und die entstandenen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 24.387,02 € gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende
Jahresrechnung 2020.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt
24.387,02 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt