Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg
Vorlage
SCHÖN/BV/592/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Landrätin des Kreises Plön hatte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Schröder & Korth mit Sitz in Itzehoe den Auftrag erteilt, die Jahresabschlussprüfung nach § 10 Abs. 1 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) für das Wirtschaftsjahr 2019 vorzunehmen. Die Prüfung ist inzwischen durchgeführt worden.

 

Die Schlussbesprechung, an der ein Vertreter des Gemeindeprüfungsamtes teilgenommen hat,  pandemiebedingt jedoch kein Mitglied der gemeindlichen Gremien, fand am 11.11.2020 am Sitz der Amtsverwaltung Probstei statt. Im Rahmen dieser Schlussbesprechung hat die Wirtschaftsprüferin Frau Ojiakor jenen Jahresabschluss, der den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses und der Gemeindevertretung mit Schreiben vom 22.10.2020 zusammen mit dem Prüfbericht zugeleitet worden war, erläutert und auftretende Fragen des Gemeindeprüfungsamtes beantwortet.

 

Der Jahresverlust 2019 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg, der in der Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 erwirtschaftet wurde, beläuft sich auf 477.739,69 EUR; Er liegt damit um exakt 71.660,31 EUR unter der im Wirtschaftsplan 2019 angenommenen Verlusthöhe. Die Abweichungen resultieren im wesentlichen aus folgenden Bereichen: Erhöhte Umsatzerlöse von rd. 50.200,00 EUR aus Mehreinnahmen im Bereich der Kurabgabe, Provisionen, der Strandbenutzungsabgabe und den Erlösen aus Veranstaltungen sowie den erhöhten betrieblichen Erträgen von rd. 85.300,00 EUR resultierend aus der höheren Zuwendung für die Strandsandaufspülung vom Land und Kreis. Gleichzeitig sind höhere Aufwendungen von rd. 36.900,00 EUR für Materialaufwand zu verzeichnen, die hauptsächlich durch die Mehrkosten für die Sandaufspülung entstanden sind. Des weiteren  höhere Personalkosten von rd. 14.300,00 EUR, ursächlich entstanden durch die Schaltung von Stellenanzeigen und erhöhte sonstige betriebliche Aufwendungen von rd. 14.800,00 EUR durch Mehrkosten u.a.  im Bereich Werbung und Marketing.

 

Die Bilanzsumme betrug zum 31.12.2019 4.016.342,89 EUR gegenüber 3.628.893,62 EUR zum 31.12.2018.

 

Die weiteren wesentlichen Aussagen zum Geschäftsverlauf des Jahres 2019 lassen sich dem Lagebericht entnehmen (vgl. Anlage 4 des Prüfungsberichtes).

 

Der Wirtschaftsprüfer hat sodann im Prüfungsbericht u.a. dargelegt, dass

 

1.   die Organisation der Buchführung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen eine vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle ermöglichten,

 

2.   bei der Aufstellung des Jahresabschlusses die für die Rechnungslegung geltenden Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet wurden,

 

3.   das Eigenkapital einschließlich des dem Eigenbetrieb dauerhaft zur Verfügung stehenden Sonderpostens aus Investitionszuschüssen nach Verlustausgleich rd.  37 % der Bilanzsumme ausmacht,

 

4.   das langfristig gebundene Vermögen nahezu vollständig (95,5 %) durch langfristig verfügbares Kapital gedeckt ist,

 

5.   keine Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse und gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu erheben sind.

 

Der abschließende Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers vom 11.11.2020 zum Jahresabschluss 2019 lautet auszugsweise wie folgt:

 

„Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

 

Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft geben nach meiner Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“

 

Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Plön hat der Gemeinde den Prüfungsbericht mit Schreiben vom 17.11.2020 (Az. 11-524.20.5.1) übersandt. Es hat darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss in der geprüften Fassung unverändert von der Gemeindevertretung festzustellen ist. Ergänzende Feststellungen im Sinne des § 14 Abs. 4 Satz 2 KPG wurden von der Prüfungsbehörde nicht getroffen.

 

Auf den durch die Gemeindevertretung noch festzustellenden Jahresverlust i.H.v. 477.739,69 EUR wurden aus Mitteln des Haushaltsjahres 2019 bereits Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt 549.400,00 EUR geleistet.

Der überzahlte Abschlag in Höhe von 71.660,31 EUR wurde der Gemeinde im Dezember 2020 erstattet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, zum Jahresabschluss 2019 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.      Der Prüfbericht über die Jahresabschlussprüfung 2019 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Der Jahresabschluss 2019 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg wird bei einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von 4.016.342,89 EUR in der geprüften Fassung festgestellt.

 

3.      Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2019, die mit einem Jahresverlust in Höhe von 477.739,69 EUR abschließt, wird festgestellt.