Sachverhalt:
Die
Landrätin des Kreises Plön hatte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr.
Schröder & Korth mit Sitz in Itzehoe den Auftrag erteilt, die
Jahresabschlussprüfung nach § 10 Abs. 1 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) für
das Wirtschaftsjahr 2019 vorzunehmen. Die Prüfung ist inzwischen durchgeführt
worden.
Die Schlussbesprechung, an der ein Vertreter des
Gemeindeprüfungsamtes teilgenommen hat,
pandemiebedingt jedoch kein Mitglied der gemeindlichen Gremien, fand am
11.11.2020 am Sitz der Amtsverwaltung Probstei statt. Im Rahmen dieser
Schlussbesprechung hat die Wirtschaftsprüferin Frau Ojiakor jenen Jahresabschluss,
der den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses und der Gemeindevertretung mit
Schreiben vom 22.10.2020 zusammen mit dem Prüfbericht zugeleitet worden war,
erläutert und auftretende Fragen des Gemeindeprüfungsamtes beantwortet.
Der Jahresverlust 2019 des Tourist-Service Ostseebad
Schönberg, der in der Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 erwirtschaftet wurde,
beläuft sich auf 477.739,69 EUR; Er liegt damit um exakt 71.660,31 EUR unter
der im Wirtschaftsplan 2019 angenommenen Verlusthöhe. Die Abweichungen
resultieren im wesentlichen aus folgenden Bereichen: Erhöhte Umsatzerlöse von
rd. 50.200,00 EUR aus Mehreinnahmen im Bereich der Kurabgabe, Provisionen, der
Strandbenutzungsabgabe und den Erlösen aus Veranstaltungen sowie den erhöhten
betrieblichen Erträgen von rd. 85.300,00 EUR resultierend aus der höheren
Zuwendung für die Strandsandaufspülung vom Land und Kreis. Gleichzeitig sind
höhere Aufwendungen von rd. 36.900,00 EUR für Materialaufwand zu verzeichnen,
die hauptsächlich durch die Mehrkosten für die Sandaufspülung entstanden sind.
Des weiteren höhere Personalkosten von
rd. 14.300,00 EUR, ursächlich entstanden durch die Schaltung von
Stellenanzeigen und erhöhte sonstige betriebliche Aufwendungen von rd.
14.800,00 EUR durch Mehrkosten u.a. im
Bereich Werbung und Marketing.
Die Bilanzsumme betrug zum 31.12.2019 4.016.342,89 EUR
gegenüber 3.628.893,62
EUR zum 31.12.2018.
Die weiteren wesentlichen Aussagen zum
Geschäftsverlauf des Jahres 2019 lassen sich dem Lagebericht entnehmen (vgl.
Anlage 4 des Prüfungsberichtes).
Der
Wirtschaftsprüfer hat sodann im Prüfungsbericht u.a. dargelegt, dass
1.
die Organisation
der Buchführung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen
eine vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung
der Geschäftsvorfälle ermöglichten,
2.
bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses die für die Rechnungslegung geltenden
Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet
wurden,
3.
das Eigenkapital
einschließlich des dem Eigenbetrieb dauerhaft zur Verfügung stehenden
Sonderpostens aus Investitionszuschüssen nach Verlustausgleich rd. 37 % der Bilanzsumme ausmacht,
4.
das langfristig
gebundene Vermögen nahezu vollständig (95,5 %) durch langfristig verfügbares Kapital
gedeckt ist,
5.
keine
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse und
gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu erheben sind.
Der
abschließende Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers vom 11.11.2020 zum Jahresabschluss
2019 lautet auszugsweise wie folgt:
„Nach
meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den
ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der
Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die
wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft geben nach meiner Beurteilung
keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“
Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Plön hat der
Gemeinde den Prüfungsbericht mit Schreiben vom 17.11.2020 (Az. 11-524.20.5.1)
übersandt. Es hat darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss in der geprüften
Fassung unverändert von der Gemeindevertretung festzustellen ist. Ergänzende
Feststellungen im Sinne des § 14 Abs. 4 Satz 2 KPG wurden von der
Prüfungsbehörde nicht getroffen.
Auf den durch die Gemeindevertretung noch
festzustellenden Jahresverlust i.H.v. 477.739,69 EUR wurden aus Mitteln des
Haushaltsjahres 2019 bereits Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt
549.400,00 EUR geleistet.
Der überzahlte Abschlag in Höhe von 71.660,31 EUR
wurde der Gemeinde im Dezember 2020 erstattet.
Beschlussvorschlag:
Der Wirtschaftsausschuss
empfiehlt der Gemeindevertretung, zum Jahresabschluss 2019 des Tourist-Service
Ostseebad Schönberg folgende Beschlüsse zu fassen:
1.
Der Prüfbericht über die Jahresabschlussprüfung 2019 des Tourist-Service
Ostseebad Schönberg wird zur Kenntnis genommen.
2.
Der Jahresabschluss 2019 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg wird
bei einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von 4.016.342,89 EUR in der
geprüften Fassung festgestellt.
3.
Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2019, die mit
einem Jahresverlust in Höhe von 477.739,69 EUR abschließt, wird festgestellt.