Betreff
Bauhofsfahrzeug Holder
Vorlage
SCHÖN/BV/590/2021
Aktenzeichen
II.3.11
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Da der Leasingvertrag für den Holder vom Bauhof zum 01.07.2021 endet, muss geklärt werden, ob das Fahrzeug mit Zahlung einer Schlusszahlung in Höhe von 16.660 € brutto übernommen werden oder eine Neuanschaffung erfolgen soll.

Das Fahrzeug wurde neu im Jahr 2016 für 60 Monate geleast und ist aktuell 920 Betriebsstunden gefahren.  In den 4,5 Jahren sind zusätzlich zu den normalen Kosten (Wartung, Kraftstoff, TÜV) 2.000 € brutto an Reparaturkosten angefallen. Bis zum 30.06.2021 wird insgesamt eine Summe in Höhe von 72.771,20 € brutto für das Leasing des Fahrzeuges bezahlt. Mit Zahlung eines Betrages in Höhe von 16.660,00 € brutto kann das Fahrzeug in das Eigentum der Gemeinde übergehen.

Entschließt man sich für eine Neuanschaffung, muss ein Betrag hierfür in Höhe von 96.000 € brutto eingeplant werden.

Entsprechende Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2021 einzustellen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Verkehrsausschuss empfiehlt folgende Variante:

 

a)    Mit Zahlung der Schlusszahlung in Höhe von 16.660 € brutto geht der Holder ins Eigentum der Gemeinde Schönberg über. Hierfür sind entsprechende Haushaltsmittel einzustellen oder

 

b)    Planung für den Kauf eines Neufahrzeuges. Entsprechende Haushaltsmittel sind einzustellen.