Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Bendfeld mit dem
Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei
Einnahmen in Höhe von 298.600 €
und Ausgaben in Höhe von 360.600 € aus. Das Defizit des Verwaltungshaushaltes
beträgt 62.000 €. In diesem Betrag enthalten ist die Fehlbetragsabdeckung aus
dem Haushaltsplan 2020 in Höhe von 19.100 €. In der strukturellen Betrachtung
weist der Verwaltungshaushalt des Haushaltsjahres 2021 einen Unterschuss von 42.900
€ aus.
Die Hebesätze für die Realsteuern sind im Satzungsentwurf (vgl. § 3)
dargestellt. Eine Veränderung im Vergleich zum Vorjahr ist nicht vorgesehen.
Dier Hebesätze sind auf dem vom Land Schleswig-Holstein geforderten Mindestniveau.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes
können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:
UAB 2000: Schulen:
Der Unterabschnitt (UAB) 2000 weist Gesamtausgaben von 72.000 € aus. Im
Vergleich zum Vorjahr eine leichte Kostensteigerung von 1.800 €. Dies ist damit
begründet, dass der im Schulkostenbeitrag enthaltene Investitionskostenanteil
von derzeit 325 € auf 400 € angehoben werden soll. Darüber hinaus steigt die
Schulverbandsumlage.
UAB 4640: Kindergärten
Zum neuen Haushaltsjahr greifen nun auch die neuen Vorschriften, die
mit der „Kita-Reform“ einhergehen. Bisher erstellte Prognosen basieren auf
Daten von 2019 und sind daher als sehr vage zu bezeichnen. Der Haushaltsansatz
2021 ist daher zunächst auf Niveau des Haushaltsjahres 2020 festgesetzt worden.
Der tatsächliche Haushaltsverlauf bleibt abzuwarten.
UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen:
Durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wird der kommende
Finanzausgleich ab dem Haushaltsjahr 2021 nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes
auf neue Füße gestellt. Künftig finden bedarfsorientierte Faktoren, wie die
Länge der Gemeindestraßen oder aber die Anzahl der Einwohner/innen unter 18
Jahren eine entsprechende Berücksichtigung.
Auch unter der Prämisse, dass das Land Schleswig-Holstein mit den
kommunalen Landesverbänden einen sog. „Stabilitätspakt für unsere Kommunen“
vereinbart hat und in erheblichem Umfang Steuerausfälle der Kommunen
kompensiert, kann die Gemeinde Bendfeld grundsätzlich mit erhöhten
Schlüsselzuweisungen rechnen. Allerdings sind die Einwohnerzahlen weiter
rückläufig, so dass in der Gesamtbetrachtung ein leichter Rückgang der
Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen erwartet wird.
Die für die Verteilung der Einkommensteueranteile maßgebliche
Schlüsselzahl, die sich aus Steuerstatistiken der Vorjahre ergibt, wurde zum
kommenden Haushaltsjahr angepasst. Die Schlüsselzahl der Gemeinde Bendfeld
wurde dabei deutlich erhöht, was zwangsläufig erhebliche Mehreinnahmen bei den
Einkommensteueranteilen zur Folge hat.
Darüber hinaus steigen die Umlageverpflichtungen für die Kreis- und
Amtsumlage deutlich an.
Im Vermögenshaushalt
sind keine Investitionen geplant.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.