Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Lutterbek mit
dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei
Einnahmen in Höhe von 536.600 €
und Ausgaben in Höhe von 555.900 € aus. Das Defizit des Verwaltungshaushaltes
beträgt 19.300 €. In diesem Betrag enthalten ist die Fehlbetragsabdeckung aus
dem Haushaltsplan 2020 in Höhe von 2.400 €. In der strukturellen Betrachtung
weist der Verwaltungshaushalt des Haushaltsjahres 2021 einen Unterschuss von 16.900
€ aus.
Zur Finanzierung der Investitionen des Vermögenshaushaltes ist
planerisch eine Kreditaufnahme in Höhe von 10.800 € erforderlich. § 2 Nr. 1 der
Haushaltssatzung beinhaltet eine dementsprechende Festsetzung.
Die Hebesätze für die Realsteuern sind im Satzungsentwurf (vgl. § 3)
dargestellt. Eine Veränderung im Vergleich zum Vorjahr ist nicht vorgesehen.
Dier Hebesätze sind auf dem vom Land Schleswig-Holstein geforderten
Mindestniveau.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes
können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:
UAB 2000: Schulen:
Der Unterabschnitt (UAB) 2000 weist Gesamtausgaben von 97.600 € aus. Im
Vergleich zum Vorjahr eine leichte Kostensteigerung von 2.600 €. Dies ist damit
begründet, dass der im Schulkostenbeitrag enthaltene Investitionskostenanteil
von derzeit 325 € auf 400 € angehoben werden soll.
UAB 4640: Kindergärten
Zum neuen Haushaltsjahr greifen nun auch die neuen Vorschriften, die
mit der „Kita-Reform“ einhergehen. Bisher erstellte Prognosen basieren auf
Daten von 2019 und sind daher als sehr vage zu bezeichnen. Der Haushaltsansatz
2021 ist daher zunächst auf Niveau des Haushaltsjahres 2020 festgesetzt worden.
Der tatsächliche Haushaltsverlauf bleibt abzuwarten.
UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen:
Durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wird der kommende
Finanzausgleich ab dem Haushaltsjahr 2021 nach den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichtes auf neue Füße gestellt. Künftig finden
bedarfsorientierte Faktoren, wie die Länge der Gemeindestraßen oder aber die
Anzahl der Einwohner/innen unter 18 Jahren eine entsprechende Berücksichtigung.
Auch unter der Prämisse, dass das Land Schleswig-Holstein mit den
kommunalen Landesverbänden einen sog. „Stabilitätspakt für unsere Kommunen“
vereinbart hat und in erheblichem Umfang Steuerausfälle der Kommunen
kompensiert, kann die Gemeinde Lutterbek mit erhöhten Schlüsselzuweisungen
rechnen.
Die für die Verteilung der Einkommensteueranteile maßgebliche
Schlüsselzahl, die sich aus Steuerstatistiken der Vorjahre ergibt, wurde zum
kommenden Haushaltsjahr angepasst. Die Schlüsselzahl der Gemeinde Lutterbek
wurde dabei deutlich abgesenkt, was zwangsläufig erhebliche Mindereinnahmen bei
den Einkommensteueranteilen zur Folge hat.
Darüber hinaus steigen die Umlageverpflichtungen für die Kreis- und
Amtsumlage deutlich an.
Im Vermögenshaushalt sind
investive Maßnahmen in einer Größenordnung von 12.000 € für die 2. Tranche an
Einsatzschutzkleidung sowie laufender Ergänzungsbedarf der Feuerwehr vorgesehen.
Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan und den
Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß dem vorliegenden Entwurf zu
beschließen.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanz- und
Lenkungsausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2021
mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß dem
vorliegenden Entwurf.