Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Stein
Vorlage
STEIN/BV/073/2020
Aktenzeichen
II.910.02.18
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Stein mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 2.310.000 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 322.800 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 390 % für die Grundsteuer A, 420 % für die Grundsteuer B sowie 390 % für die Gewerbesteuer. Die Hebesätze werden demnach in unveränderter Höhe festgesetzt. Die Landesempfehlungen liegen bei Grundsteuer A = 380%, Grundsteuer B = 425% und Gewerbesteuer 380%.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

UAB 2000: Schulen:

Die Schulkosten wurden bereits mit dem Nachtragshaushalt 2020 angepasst und für die Haushaltsplanung 2021 übertragen. Aufgrund geringerer Schülerzahlen wird die Schulverbandsumlage für den Schulverband Probstei-West sinken.

 

UAB 4640: Tageseinrichtungen für Kinder

Zum neuen Haushaltsjahr greifen nun auch die neuen Vorschriften, die mit der „Kita-Reform“ einhergehen. Die Haushaltsansätze basieren auf Hochrechnungen und Daten, die die Fachabteilung zur Verfügung gestellt hat. Demnach betragen die gemeindlichen Gesamtaufwendungen 212.600 € und liegen damit deutlich unter dem Vorjahresansatz.

 

UAB 6100: Ortsplanung

Für das Erstellen des B-Plans 16 wurde Haushaltsmittel von 15.000 € eingestellt. Eine Refinanzierung kann vermutlich in kommenden Haushaltsjahren erzielt werden.

 

UAB 6700 Straßenbeleuchtung

Für die Umrüstung eines Teils der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik sind zusätzliche Haushaltsmittel von 10.000 € etatisiert.

 

UAB 6800 Parkplätze

Künftig wird der Parkplatz unter dem Unterabschnitt 6800 geführt.

 

UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen:

Durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wird der kommende Finanzausgleich ab dem Haushaltsjahr 2021 nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes auf neue Füße gestellt. Künftig finden bedarfsorientierte Faktoren, wie die Länge der Gemeindestraßen oder aber die Einwohner/innen unter 18 Jahren eine entsprechende Berücksichtigung.

Unter Berücksichtigung der gestiegenen Steuerkraft des Vorjahres reduzieren sich die Schlüsselzuweisungen um 16.000 €.

Deutliche Mindereinnahmen von etwa 26.000 € werden jedoch bei den Einkommensteueranteilen erwartet. Die Schlüsselzahlen zur Verteilung der Einkommensteueranteile werden alle drei Jahre anhand von Steuerstatistiken neu festgesetzt. Zum Haushaltsjahr 2021 ist dies wieder der Fall. Die Schlüsselzahl der Gemeinde Stein ist deutlich gesunken.

 

Aufgrund eines veränderten Abrechnungssystems bei der VAK, die für die Versorgung der Beamten zuständig ist, wird darüber hinaus die Amtsumlage deutlich ansteigen.

 

Bedingt durch höhere Steuereinnahmen im Haushaltsjahr 2020 steigt darüber hinaus auch die Kreisumlage merklich an.

 

Unter diesen Prämissen reichen die laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes nicht aus um die laufenden Ausgaben zu decken. Ein Haushaltsausgleich gelingt nur durch eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt von 55.100 €.

 

Die im Vermögenshaushalt veranschlagten investiven Maßnahmen sind auf Seite 23 des Haushaltsplans dargestellt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gem. des vorliegenden Entwurfs.