Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Stein mit dem
Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei
Einnahmen und Ausgaben in Höhe
von jeweils 2.310.000 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben
in einer Größenordnung von je 322.800 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend
liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes
Zahlenwerk vor.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt
ausgewiesen: 390 % für die Grundsteuer A, 420 % für die Grundsteuer B sowie 390
% für die Gewerbesteuer. Die Hebesätze werden demnach in unveränderter Höhe
festgesetzt. Die Landesempfehlungen liegen bei Grundsteuer A = 380%,
Grundsteuer B = 425% und Gewerbesteuer 380%.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes
können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:
UAB 2000: Schulen:
Die Schulkosten wurden bereits mit dem Nachtragshaushalt 2020 angepasst
und für die Haushaltsplanung 2021 übertragen. Aufgrund geringerer Schülerzahlen
wird die Schulverbandsumlage für den Schulverband Probstei-West sinken.
UAB 4640: Tageseinrichtungen für Kinder
Zum neuen Haushaltsjahr greifen nun auch die neuen Vorschriften, die
mit der „Kita-Reform“ einhergehen. Die Haushaltsansätze basieren auf
Hochrechnungen und Daten, die die Fachabteilung zur Verfügung gestellt hat.
Demnach betragen die gemeindlichen Gesamtaufwendungen 212.600 € und liegen
damit deutlich unter dem Vorjahresansatz.
UAB 6100: Ortsplanung
Für das Erstellen des B-Plans 16 wurde Haushaltsmittel von 15.000 €
eingestellt. Eine Refinanzierung kann vermutlich in kommenden Haushaltsjahren
erzielt werden.
UAB 6700 Straßenbeleuchtung
Für die Umrüstung eines Teils der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik
sind zusätzliche Haushaltsmittel von 10.000 € etatisiert.
UAB 6800 Parkplätze
Künftig wird der Parkplatz unter dem Unterabschnitt 6800 geführt.
UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen:
Durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wird der kommende
Finanzausgleich ab dem Haushaltsjahr 2021 nach den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichtes auf neue Füße gestellt. Künftig finden
bedarfsorientierte Faktoren, wie die Länge der Gemeindestraßen oder aber die
Einwohner/innen unter 18 Jahren eine entsprechende Berücksichtigung.
Unter Berücksichtigung der gestiegenen Steuerkraft des Vorjahres
reduzieren sich die Schlüsselzuweisungen um 16.000 €.
Deutliche Mindereinnahmen von etwa 26.000 € werden jedoch bei den Einkommensteueranteilen
erwartet. Die Schlüsselzahlen zur Verteilung der Einkommensteueranteile werden
alle drei Jahre anhand von Steuerstatistiken neu festgesetzt. Zum Haushaltsjahr
2021 ist dies wieder der Fall. Die Schlüsselzahl der Gemeinde Stein ist deutlich
gesunken.
Aufgrund eines veränderten Abrechnungssystems bei der VAK, die für die
Versorgung der Beamten zuständig ist, wird darüber hinaus die Amtsumlage
deutlich ansteigen.
Bedingt durch höhere Steuereinnahmen im Haushaltsjahr 2020 steigt
darüber hinaus auch die Kreisumlage merklich an.
Unter diesen Prämissen reichen die laufenden Einnahmen des
Verwaltungshaushaltes nicht aus um die laufenden Ausgaben zu decken. Ein
Haushaltsausgleich gelingt nur durch eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt
von 55.100 €.
Die im Vermögenshaushalt
veranschlagten investiven Maßnahmen sind auf Seite 23 des Haushaltsplans
dargestellt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gem. des vorliegenden Entwurfs.