Betreff
11. Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Gemeinde Schönberg (Straßenreinigungssatzung-StrReinSa)
Vorlage
SCHÖN/BV/569/2020
Aktenzeichen
III.5/675.03
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Ferienhausgebiet B-Plan Nr. 65 ist erschlossen. Alle öffentlichen Flächen wurden übergeben und werden in Kürze gewidmet.

Die Straßen Fasanenweg, Lerchenweg und Spatzenweg sollen über die Straßenreinigungssatzung erfasst und in die Anlage B des Verzeichnisses  aufgenommen werden.

Gem. diesem Verzeichnis wird die Reinigungspflicht in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke den Eigentümern für folgende Straßenteile auferlegt:

a)    Die Gehwege einschließlich derjenigen Teile, die als Parkstreifen für Kraftfahrzeuge besonders gekennzeichnet sind,

b)    Wohn- und Stichwege,

c)    die begehbaren Seitenstreifen,

d)    die gemeinsamen Geh- und Radwege,

e)    die Gräben und Durchlässe,

f)     die dem Grundstücksanschluss dienenden Grabenverrohrungen.

Die Reinigungspflicht für die in der Anlage B bezeichneten Straßen und Wege wird den im vorstehenden Absatz festgelegten Rahmen hinaus auf die Hälfte der Straßenfläche und die Rinnsteine erweitert und in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke den Anliegern auferlegt.

 

Der Bau- und Verkehrsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur Änderung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönberg v. 07.08.1995 (11. Nachtrag) gem. Anlage.