Sachverhalt:
Das Ferienhausgebiet B-Plan Nr. 65 ist erschlossen.
Alle öffentlichen Flächen wurden übergeben und werden in Kürze gewidmet.
Die Straßen Fasanenweg, Lerchenweg und Spatzenweg
sollen über die Straßenreinigungssatzung erfasst und in die Anlage B des
Verzeichnisses aufgenommen werden.
Gem. diesem Verzeichnis wird die Reinigungspflicht
in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke den Eigentümern für folgende
Straßenteile auferlegt:
a) Die Gehwege
einschließlich derjenigen Teile, die als Parkstreifen für Kraftfahrzeuge
besonders gekennzeichnet sind,
b) Wohn- und Stichwege,
c) die begehbaren
Seitenstreifen,
d) die gemeinsamen Geh- und
Radwege,
e) die Gräben und
Durchlässe,
f) die dem
Grundstücksanschluss dienenden Grabenverrohrungen.
Die Reinigungspflicht für die in der Anlage B bezeichneten Straßen und Wege wird den im vorstehenden Absatz festgelegten Rahmen hinaus auf die Hälfte der Straßenfläche und die Rinnsteine erweitert und in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke den Anliegern auferlegt.
Der Bau- und Verkehrsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur Änderung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönberg v. 07.08.1995 (11. Nachtrag) gem. Anlage.