Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Fahren mit dem
Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei
Einnahmen und Ausgaben in Höhe
von jeweils 240.000 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in
einer Größenordnung von je 34.300 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend
liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes
Zahlenwerk vor.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt
ausgewiesen: 350 % für die Grundsteuer A, 370 % für die Grundsteuer B sowie 350
% für die Gewerbesteuer. Die Hebesätze werden demnach in unveränderter Höhe
festgesetzt. Die Landesempfehlungen liegen bei Grundsteuer A = 380%,
Grundsteuer B = 425% und Gewerbesteuer 380%.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes
können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:
UAB 2000: Schulen:
Die Gesamtaufwendungen für Schulen belaufen sich auf 23.900 €. Diese orientieren
sich am Vorjahresergebnis und liegen um 2.300 € über dem Planansatz des letzten
Haushaltsjahres.
UAB 4640: Tageseinrichtungen für Kinder
Zum neuen Haushaltsjahr greifen nun auch die neuen Vorschriften, die
mit der „Kita-Reform“ einhergehen. Die bisherigen Buchungen lassen
Gesamtausgaben in Höhe von 27.800 € erwarten. Damit liegen diese Aufwendungen
um 12.800 € über dem Vorjahresansatz.
UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen:
Durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wird der kommende Finanzausgleich
ab dem Haushaltsjahr 2021 nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes auf
neue Füße gestellt. Künftig finden bedarfsorientierte Faktoren, wie die Länge
der Gemeindestraßen oder aber die Einwohner/innen unter 18 Jahren eine
entsprechende Berücksichtigung.
Corona-bedingte Steuerausfälle werden durch eine große Kraftanstrengung
des Bundes und des Landes weitestgehend kompensiert.
Die Gemeinde Fahren kann mit deutlich höheren Schlüsselzuweisungen im
Vergleich zum Vorjahr von etwa 16.800 € rechnen.
Deutliche Mindereinnahmen von etwa 12.000 € werden jedoch bei den
Einkommensteueranteilen erwartet.
Die Schlüsselzahlen zur Verteilung der Einkommensteueranteile werden
alle drei Jahre anhand von Steuerstatistiken neu festgesetzt. Zum Haushaltsjahr
2021 ist dies wieder der Fall. Die Schlüsselzahl der Gemeinde Fahren ist
deutlich gesunken.
Aufgrund der erhöhten Steuerkraft der Gemeinde bedingt durch die
erhöhten Schlüsselzuweisungen wird die zu zahlende Kreisumlage deutlich
ansteigen. Ebenfalls wird die zu zahlende Amtsumlage merklich ansteigen. Dies
ist hauptsächlich mit einer Umstellung des Beitragssystems der
Versorgungsausgleichskasse (VAK) zu begründen.
Der Verwaltungshaushalt weist keinen freien Finanzspielraum aus. Zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes
ist eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt und somit eine Rücklagenentnahme
von 4.500 € erforderlich.
Für die Einkleidung neuer Feuerwehrkameraden sowie für erforderliche
Ersatzbeschaffungen sind im Vermögenshaushalt
Haushaltsmittel von 6.000 € eingestellt worden.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf
Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die
Haushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das
Investitionsprogramm gemäß Entwurf.