Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Fahren
Vorlage
FAHRE/BV/046/2020
Aktenzeichen
II.910,.02.05
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Fahren mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 240.000 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 34.300 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 350 % für die Grundsteuer A, 370 % für die Grundsteuer B sowie 350 % für die Gewerbesteuer. Die Hebesätze werden demnach in unveränderter Höhe festgesetzt. Die Landesempfehlungen liegen bei Grundsteuer A = 380%, Grundsteuer B = 425% und Gewerbesteuer 380%.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

UAB 2000: Schulen:

Die Gesamtaufwendungen für Schulen belaufen sich auf 23.900 €. Diese orientieren sich am Vorjahresergebnis und liegen um 2.300 € über dem Planansatz des letzten Haushaltsjahres.

 

UAB 4640: Tageseinrichtungen für Kinder

Zum neuen Haushaltsjahr greifen nun auch die neuen Vorschriften, die mit der „Kita-Reform“ einhergehen. Die bisherigen Buchungen lassen Gesamtausgaben in Höhe von 27.800 € erwarten. Damit liegen diese Aufwendungen um 12.800 € über dem Vorjahresansatz.

 

UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen:

Durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wird der kommende Finanzausgleich ab dem Haushaltsjahr 2021 nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes auf neue Füße gestellt. Künftig finden bedarfsorientierte Faktoren, wie die Länge der Gemeindestraßen oder aber die Einwohner/innen unter 18 Jahren eine entsprechende Berücksichtigung.

Corona-bedingte Steuerausfälle werden durch eine große Kraftanstrengung des Bundes und des Landes weitestgehend kompensiert.

Die Gemeinde Fahren kann mit deutlich höheren Schlüsselzuweisungen im Vergleich zum Vorjahr von etwa 16.800 € rechnen.

 

Deutliche Mindereinnahmen von etwa 12.000 € werden jedoch bei den Einkommensteueranteilen erwartet.

Die Schlüsselzahlen zur Verteilung der Einkommensteueranteile werden alle drei Jahre anhand von Steuerstatistiken neu festgesetzt. Zum Haushaltsjahr 2021 ist dies wieder der Fall. Die Schlüsselzahl der Gemeinde Fahren ist deutlich gesunken.

 

Aufgrund der erhöhten Steuerkraft der Gemeinde bedingt durch die erhöhten Schlüsselzuweisungen wird die zu zahlende Kreisumlage deutlich ansteigen. Ebenfalls wird die zu zahlende Amtsumlage merklich ansteigen. Dies ist hauptsächlich mit einer Umstellung des Beitragssystems der Versorgungsausgleichskasse (VAK) zu begründen.

 

Der Verwaltungshaushalt weist keinen freien Finanzspielraum  aus. Zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes ist eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt und somit eine Rücklagenentnahme von 4.500 € erforderlich.

 

Für die Einkleidung neuer Feuerwehrkameraden sowie für erforderliche Ersatzbeschaffungen sind im Vermögenshaushalt Haushaltsmittel von 6.000 € eingestellt worden.

 


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Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.