Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 für das Gebiet "südlich des Kleingartengeländes hinter der Finnenhaussiedlung, westlich der Bebauung Rauhbank und östlich der Landesstraße 50"
hier: erneuter Entwurfs- undOffenlegungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/565/2020
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 30.03.2017 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 67 zur Ausweisung eines Neubaugebietes gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § Abs. 1 BauGB erfolgte im Rahmen einer Einwohnerversammlung am 26.09.2018. Die Behörden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 18.09.2018 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 67 wurde in der Sitzung des Planungsausschusses am 18.08.2020 beschlossen und zur Offenlegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 21.09.2020 bis 23.10.2020. Gleichzeitig wurden die Unterlagen im Internet unter www.amt-probstei.de zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27.08.2020 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Aufgrund der vorgetragenen Anregungen im Offenlegungsverfahren wurden insbesondere die im Bebauungsplan festgesetzten Höhenbezugspunkte, eine Begrenzung der Grundflächen für die Nebenanlagen, eine Abstandsfläche für Terrassen, eine Klarstellung der Festsetzungen für die Giebel sowie der Ausschluss von Freisitzen noch einmal geändert. Die Änderungen erfordern nunmehr eine erneute Beschlussfassung und eine erneute Offenlegung der Planunterlagen. Dabei sollte die Frist für die öffentliche Auslegung sowie die Frist für die Abgabe einer Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB auf 14 Tage verkürzt werden und es sollte beschlossen werden, dass Anregungen nur noch zu den Änderungen abgegeben werden können.

 

Die formelle Abwägung der im bereits durchgeführten Offenlegungsverfahren vorgetragenen Anregungen wird nach der erneuten Offenlegung durchgeführt. 


Anlagenverzeichnis:

 

Folgende Anlagen werden nachgereicht:

 

Planzeichnung

Begründung

Umweltbericht


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 67 für das Gebiet „südlich des Kleingartengeländes hinter der Finnenhaussiedlung, westlich der Bebauung Rauhbank und östlich der Landesstraße 50“ zu und bestimmt diesen zur erneuten Offenlegung. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Planungsausschuss beschließt, dass die Frist für die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die Frist für die Abgabe einer Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB auf 14 Tage verkürzt wird. Es wird weiterhin beschlossen, dass Anregungen nur noch zu den Änderungen vorgetragen werden können.