Sachverhalt:
Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 der Gemeinde
Lutterbek mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei
Einnahmen in Höhe von 588.800 €
und Ausgaben in Höhe von 591.200 € aus. Der Verwaltungshaushalt ist demnach
nicht ausgeglichen. Es besteht nach wie vor ein Sollfehlbetrag, der sich mit
diesem Nachtragshaushaltsplan jedoch von bisher 72.700 € um 70.300 € auf
nunmehr 2.400 € verringert.
Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung
von je 43.200 EUR veranschlagt worden.
Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 14.000 EUR aus. Diese
sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 14.000 EUR gestiegen.
Kreditaufnahmen sind weiterhin nicht vorgesehen. Insofern unterliegt
der vorliegende Nachtragshaushaltsplan auch nicht der Genehmigungspflicht durch
die Kommunalaufsichtsbehörde.
Weitere Erläuterungen zum vorliegenden Nachtragshaushaltsentwurf 2020
ergeben sich aus dem sehr umfangreich dargestellten Vorbericht. Um
Wiederholungen zu vermeiden wird an dieser Stelle auf diesen Vorbericht
verwiesen.
Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 mit dem 1.
Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß
Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung beschließt die 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2020 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und den
Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.