Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2020
Vorlage
LUTTE/BV/047/2020
Aktenzeichen
II.910.02.12
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 der Gemeinde Lutterbek mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen in Höhe von 588.800 € und Ausgaben in Höhe von 591.200 € aus. Der Verwaltungshaushalt ist demnach nicht ausgeglichen. Es besteht nach wie vor ein Sollfehlbetrag, der sich mit diesem Nachtragshaushaltsplan jedoch von bisher 72.700 € um 70.300 € auf nunmehr 2.400 € verringert.

Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 43.200 EUR veranschlagt worden.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 14.000 EUR aus. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 14.000 EUR gestiegen.

 

Kreditaufnahmen sind weiterhin nicht vorgesehen. Insofern unterliegt der vorliegende Nachtragshaushaltsplan auch nicht der Genehmigungspflicht durch die Kommunalaufsichtsbehörde.

 

Weitere Erläuterungen zum vorliegenden Nachtragshaushaltsentwurf 2020 ergeben sich aus dem sehr umfangreich dargestellten Vorbericht. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an dieser Stelle auf diesen Vorbericht verwiesen.

 

 


Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.