Sachverhalt:
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es sich
bei einem Ortsentwicklungskonzept und einem Innenbereichsgutachten dem Grunde
nach um zwei verschiedene Themenfelder handelt, die jedoch durchaus miteinander
kommunizieren können.
Innenbereichsgutachten
Im Falle einer gewollten baulichen
Entwicklung fordert das Baugesetzbuch bereits seit vielen Jahren dem Grundsatz
Innenbereich vor Außenbereich gerecht zu werden. Nur wenn der Nachweis geführt
werden kann, dass im Innenbereich einer Gemeinde keine oder nicht ausreichende
Flächen zur Verfügung stehen, ist es einer Gemeinde erlaubt, im Außenbereich
Flächen z.B. für eine wohnbauliche Entwicklung zu entwickeln. Dabei ist zu
beachten, dass es nach baurechtlichen Maßstäben sogar sog. Außenbereichsflächen
im Innenbereich geben kann. Alleine baurechtliche Maßstäbe sind hierbei und bei
der Abwägung konkurrierender in Frage kommender Flächen maßgeblich. Der
Nachweis wird dabei regelmäßig durch ein sog. Innenbereichsgutachten geführt.
Die Gutachten werden dabei von städtebaulich qualifizierten Planungsbüros
erstellt. Es erfolgt auch regelmäßig eine Beteiligung der Eigentümerinnen und
Eigentümer. Die Kosten für die Erstellung eines derartigen Gutachtens betragen
je nach Aufwand ca. 5.000,-- € - 8.000,-- € brutto. Eine Förderungsmöglichkeit
besteht derzeit nicht. Allerdings ist es möglich, zumindest Teile der Kosten
späteren etwaigen Erschliessern im Rahmen von städtebaulichen Verträgen
aufzuerlegen, da es sich um zwingende Kosten im Vorwege der Entwicklung von
Bauflächen handelt.
Ortsentwicklungskonzept
Bei der Erstellung von sog.
Ortsentwicklungskonzepten geht es im Gegensatz dazu um eine thematisch deutlich
breitere Untersuchung eines Ortes. Im Rahmen der Untersuchung eines Ortes
hinsichtlich seiner Stärken und Schwächen und dabei unter weitestgehender
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (unabhängig von der Frage ob sie
Eigentümer von Flächen sind) werden, geht es um Themen wie z.B.
- dorfgemäße
Gemeinschaftseinrichtungen
- Multifunktionsgebäude
- Maßnahmen land- und
forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz
- Umnutzung öffentlicher
Bausubstanz
- Einrichtungen der
Grundversorgung
- demographischer Wandel
- gesellschaftliche Themen
- usw. usw.
Folgen des demographischen Wandels können dabei eine ebenso große Rolle
spielen, wie gesellschaftliche Strukturen. Die Themenvielfalt ist dabei sehr
offen gestaltet. Einen durchaus guten Überblick gibt der der Vorlage beigefügte
Artikel über die Erstellung eines Konzeptes in der Gemeinde Schlesen. Auch über
die Gemeinde Martensrade ist bereits in den Kieler Nachrichten berichtet
worden.
Ziel eines derartigen Konzeptes ist es dabei auch, in einem breiten
Konsens möglichst mit der Bevölkerung konkrete Maßnahmen für die künftige
Entwicklung der Gemeinde zu verorten.
Derartige Konzepte werden aus sog. GAK-Mitteln mit 75 % der Bruttokosten
durch das Land gefördert. Interessant ist daneben der Umstand, dass gewisse
konkrete Projekte, die sich aus dem Konzept ergeben können und umgesetzt werden
sollen, nur gefördert werden, wenn zuvor ein
Ortsentwicklungskonzept erstellt wurde.
Die Kosten werden seitens der Verwaltung auf Basis von konkreten Angaben
aus dem Amt Selent/Schlesen mit ca. 25.000,-- € - 30.000,-- € brutto geschätzt.
Nach Abzug der Förderung von 75% Förderung betrüge der Eigenanteil der Gemeinde
daher ca. 6.250,-- € - 7.500,-- €.
Ein derartiges Konzept böte bei größtmöglicher Beteiligung der
Bevölkerung nicht nur die Chance für die Basis einer künftigen geordneten
Entwicklung der Gemeinde, sondern auch die Chance auf Fördermittel bei der
Umsetzung konkreter Maßnahmen.
Empfohlen wird die begleitende Erstellung eines Innenbereichsgutachtens
aus folgenden Gründen. Nicht nur weil derzeit ohnehin ein Planungsbüro mit
planerischen Arbeiten im Zusammenhang mit dem Wochenendhausgebiet Pülsen
beschäftigt ist, sondern weil während der Erstellung eines
Ortsentwicklungskonzeptes in aller Regel auch konkrete Maßnahmen diskutiert
werden, bei denen es dann durchaus um baurechtliche Fragestellungen geht. Es
könnte quasi in gleichem Zuge ein Mehrwert geschaffen werden, ohne weitere
Kosten zu verursachen, wenn die Büros miteinander vernetzt arbeiten.
Es wird sich um Büros verschiedener Qualitäten handeln, da ein
Innenbereichsgutachten planungsrechtlicher Natur ist und ein
Ortsentwicklungskonzept inhaltlich deutlich breiter aufgestellt und hierfür
insoweit andere Büros spezialisiert sind.
Unter dem Strich würden der Gemeinde Kosten in Höhe von ca. 11.250,-- €
- 15.500,-- € entstehen, die im Rahmen des Haushaltes 2021 bereitgestellt
werden müssten.
Anlagenverzeichnis:
- Zeitungsartikel vom 25.08.2020 / Gemeinde Schlesen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde beschließt die Erstellung eines Ortsentwicklungskonzeptes.
Die Verwaltung wird gebeten, mind. 3 Angebote einzuholen und auf der Basis
einen Förderantrag beim Land zu stellen.
Im Falle einer positiven Förderzusage soll das Büro B2K, welches bereits
mit dem Wochenendhausgebiet Pülsen befasst und insoweit beschäftigt ist mit der
Erstellung eines Innenbereichsgutachtens beauftragt werden. Beide Büros sollen
möglichst vernetzt arbeiten um Zwischenstände und Ergebnisse aufeinander
abzustimmen.