Sachverhalt:
Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 der Gemeinde
Stein mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei
Einnahmen und Ausgaben in Höhe
von jeweils 2.150.700 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben
in einer Größenordnung von je 209.600 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend
liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes
Zahlenwerk vor.
Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 151.800 EUR aus.
Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 106.800 EUR gestiegen.
Die Höhe der Hebesätze für die Realsteuern ändert sich mit der 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2020 der Gemeinde Stein nicht.
Die Gründe, die das Aufstellen eines Nachtragshaushaltes für das
Haushaltsjahr 2020 erfordern, sind ausführlich im Vorbericht des Nachtrages
erläutert. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an dieser Stelle auf den
Vorbericht verwiesen.
Die
Gemeindevertretung beschließt die Nachtragshaushaltssatzung 2020 mit dem
Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß
Entwurf.