Betreff
Bericht über die im 1. Halbjahr 2020 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
SVW/BV/037/2020
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung des Schulverbandes Probstei-West ist der Verbandsvorsteher verpflichtet, der Schulverbandsvertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Verbandsvorsteher seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Schulverbandsvertretung als erteilt.

 

Im laufenden Haushaltsjahr 2020 sind bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.530,81 € entstanden.

 

Darüber hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 € übersteigen, keine entstanden


Beschlussvorschlag:

 

Die Schulverbandsvertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2020 entstandenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.530,81 € zur Kenntnis.