Sachverhalt:
Gemäß § 82
GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung des Schulverbandes Probstei-West ist der
Verbandsvorsteher verpflichtet, der Schulverbandsvertretung mindestens
halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und
außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über-
und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Verbandsvorsteher seine
Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt.
In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Schulverbandsvertretung als erteilt.
Im laufenden
Haushaltsjahr 2020 sind bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unerhebliche
über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.530,81 € entstanden.
Darüber hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 € übersteigen, keine entstanden
Beschlussvorschlag:
Die Schulverbandsvertretung nimmt die im 1.
Halbjahr 2020 entstandenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von 1.530,81 € zur Kenntnis.