Sachverhalt:
Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der
Gemeinde Passade ist der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung
mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und
außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über-
und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine
Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt.
In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist,
sind im laufenden Haushaltsjahr 2020 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser
Vorlage unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben von 3.311,70 €
entstanden.
Darüber
hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der
Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 € übersteigen, in Höhe von
8.946,46 € entstanden. Eine entsprechende Aufstellung ist dieser Vorlage
beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2020 entstandenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 3.311,70 € zur Kenntnis.
Den geleisteten erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 8.946,46 € wird die Zustimmung erteilt.