Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Höhndorf hat auf ihrer
Sitzung am 13.06.2017 (HÖHND/GV/02/2017) für den Kalkulationszeitraum
01.01.2018 -31.12.2020 eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,21 € je
Quadratmeter gebührenpflichtiger Grundstücksfläche beschlossen.
Beigefügt wird die Gebührenkalkulation für
den Kalkulationszeitraum 01.01.2021 – 31.12.2023 vorgelegt. Nach dieser
Kalkulation ergibt sich eine kostendeckende Niederschlagswassergebühr von 0,25
€ je Quadratmeter gebührenpflichtiger Grundstücksfläche.
Die Heraufsetzung der Niederschlagswassergebühr
ergibt sich aus der Berücksichtigung der Jahresrechnungsergebnisse der Vorjahre
unter Beachtung des Kostenüberdeckungsverbotes und des Kostendeckungsgebotes.
Bei der Kalkulation für den Zeitraum 2018-2020 bestand noch ein
Gebührenüberschuss von 1.763,42 €, der entsprechend gebührenmindern aufzulösen
war. Diese Gebührenüberschüsse wurden per 31.12.2019 nunmehr vollständig dem
Gebührenzahler zurückgegeben. Im laufenden Jahr 2020 sind bislang erhöhte
Unterhaltungsaufwendungen für die Pflege der Regenrückhaltebecken in Höhndorf
und Gödersdorf sowie für den Entwässerungsgraben Fernblick entstanden. Nach
derzeitigen Gesichtspunkten wird im lfd. Jahr 2020 eine Gebührenunterdeckung
von etwa 3.000 € entstehen. Dieser Verlust wiederum ist in der kommenden
Kalkulationsperiode wieder auszugleichen. In der beigefügten Kalkulation ist
dieser Umstand entsprechend berücksichtigt worden.
Der Zinssatz der kalkulatorischen Verzinsung
wurde dem aktuellen Marktgeschehen angepasst. Bislang wurde das Anlagekapital
mit einem Zinssatz von 1% verzinst. Dieser Zinssatz scheint im Hinblick darauf,
dass eine Fremdfinanzierung durch Darlehen nicht gegeben ist, nicht mehr
marktüblich zu sein. Der kalkulatorische Zins sollte sich daher an dem
Guthabenzins orientieren, der auf dem Markt – wenn überhaupt- zu bekommen ist.
In der vorliegenden Kalkulation erfolgt eine Verzinsung des Anlagekapitals mit
0,3%.
Im Ergebnis führen diese Umstände zu einer Anhebung
der Niederschlagswassergebühr von 4 Cent je Quadratmeter gebührenpflichtiger
Grundstücksfläche.
Die beigefügte 2. Änderungssatzung
berücksichtigt diese Änderung entsprechend.
Zum Satzungstext an sich ist zu berichten,
dass die bisherige Eingangsformel nicht mehr den Anforderungen, die aufgrund
neuerer Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes an das Zitiergebot aus § 66
Abs. 1 Nr. 2 des Landesverwaltungsgesetzes (LVWG) gestellt werden, entspricht.
Danach müssen Satzungen ganz genau die
Rechtsvorschriften angeben, welche zum Erlass der Satzungen berechtigen. Die
Rechtsprechung verlangt eine absatz- und satzgenaue Bezeichnung.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt für den
Kalkulationszeitraum 01.01.2021 – 31.12.2023 die beigefügte Gebührenkalkulation
mit einer Niederschlagswassergebühr von 0,25 € je Quadratmeter
gebührenpflichtiger Grundstücksfläche.
Der beigefügten 2. Änderungssatzung zur
Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale
Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Höhndorf vom 04.12.2012 wird
zugestimmt.